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Lockdown im Autohandel Die Regelungen der einzelnen Bundesländer im Überblick
Bis auf Thüringen ist bundesweit der stationäre Kfz-Handel untersagt. Inzwischen sind die jeweiligen Verordnungen der Landesregierungen zum Lockdown veröffentlicht und zeigen für Autohäuser feine Unterschiede.
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Zwar hatten Bund und Länder bei ihrer Telefonkonferenz ein einheitliches Vorgehen beim bundesweiten Lockdown vereinbart, der vorerst bis zum 10. Januar gilt. Unterschiede gibt es aber bereits, so darf beispielsweise der Autohandel in Thüringen weiter geöffnet sein.
In allen anderen Bundesländern ist der stationäre Autohandel nicht erlaubt. Unterschiede gibt es auch bei den Auslieferungen und Abholungen. Nicht überall mehr darf der Kunde sein bestelltes Fahrzeug abholen, sondern muss es sich vom Autohaus liefern lassen.
Übersicht der jeweiligen Schutzverordnungen und die wichtigste Informationen für das Kfz-Gewerbe:
Das ist erlaubt:
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Nur Bringdienste
Das ist erlaubt:
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
Das ist erlaubt:
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
Das ist erlaubt:
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
Das ist erlaubt:
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
- Auslieferung bestellter Ware
Das ist erlaubt:
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
- Auslieferung bestellter Ware
Das ist erlaubt:
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
- Fahrzeugauslieferungen
Das ist erlaubt:
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
Das ist erlaubt:
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
Das ist erlaubt:
- Auslieferung bestellter Ware
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
Das ist erlaubt:
- Auslieferung bestellter Ware
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
Das ist erlaubt:
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
Das ist erlaubt:
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
Das ist erlaubt:
- Auslieferung bestellter Ware
- Online-Handel (nur Auslieferung)
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
Das ist erlaubt:
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
Das ist erlaubt:
- Stationärer Autohandel Auslieferung bestellter Ware
- Online-Handel
- Kfz-Werkstatt und Ersatzteilverkauf
- Tankstellen
- Hol- und Bringdienste
Eine ständig aktualisierte Übersicht über die einzelnen Maßnahmen bietet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf seiner Internetseite.
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