E-Auto-Prämie: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Seit einigen Wochen wird die Erstzulassung von Elektroautos finanziell gefördert. Inzwischen sind weitere Fragen und Antworten zur praktischen Abwicklung aufgetaucht, etwa zu Leasingfahrzeugen oder Re-Importen.

Seit dem 2. Juli ist die finanzielle Förderung des Kaufs von Elektroautos in Kraft. Die Bundesregierung hofft, mit dieser Kaufprämie den Absatz von Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeugen ankurbeln zu können. Inzwischen sind viele Fragen zur praktischen Umsetzung der Förderung und den Voraussetzung für die Bewilligung geklärt. Ein mehrfach erweiterter Fragen-und-Antworten-Katalog soll den Händlern bei der Abwicklung und Beratung der Kunden helfen. Die Informationen basieren auf Informationen der ZDK-Abteilung „Betriebs-, Volkswirtschaft & Fabrikate“.
Basisinformationen zur E-Prämie
Welche Antriebstechnologien werden durch die Kaufprämie gefördert?
Grundsätzlich werden rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (sogenannte Plug-in-Hybride) sowie Wasserstoff-/Brennstoffzellenfahrzeuge gefördert. Ebenfalls förderberechtigt wären Fahrzeuge, die weniger als 50 Gramm CO2-Emissionen pro Kilometer sowie lokal keine CO2-Emissionen verursachen. Das zuständige Bafa (siehe Seite 2) listet derzeit jedoch kein Modell auf, das in diese Kategorie fällt.
Wie hoch werden die Fahrzeuge gefördert?
Rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge werden mit 4.000 Euro netto und von außen aufladbare Hybridfahrzeuge mit 3.000 Euro netto gefördert.
Wie lange wird die E-Prämie gezahlt?
Die Prämienzahlung für geeignete Elektrofahrzeuge wird bis zum 30. Juni 2019 gezahlt werden, sofern die Fördergelder nicht vorher aufgebraucht wurden.
In welcher Höhe stehen die Fördergelder bereit?
Das gesamte Fördervolumen stellt insgesamt 1,2 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon trägt der Bund und die Industrie jeweils 600 Millionen Euro. Nach Schätzung der Bundesregierung reicht das Fördervolumen für rund 400.000 Fahrzeuge.
Nach welchem Verfahren erfolgt die Vergabe der Kaufprämie?
Die Förderung wird nach dem sogenannten Windhund-Verfahren zugeteilt. Das bedeutet: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ist das Fördervolumen vorzeitig ausgeschöpft, erfolgt keine Bezuschussung zum Kaufpreis mehr.
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