Corona-Schutzimpfung Einflussmöglichkeiten der Arbeitgeber sind begrenzt

Von Harald Czycholl |

An der Corona-Impfung scheiden sich die Geister. Auch wenn Arbeitgeber durchaus ein Interesse an einer durchgeimpften Belegschaft haben können: Eine Impfpflicht gibt es nicht – und die Einflussmöglichkeiten sind begrenzt.

Freie Entscheidung: Arbeitgeber können ihre Belegschaft nicht zur Corona-Impfung zwingen.
Freie Entscheidung: Arbeitgeber können ihre Belegschaft nicht zur Corona-Impfung zwingen.
(Bild: © cherryandbees - stock.adobe.com)

Spritze für Spritze zurück in die Normalität: Die Corona-Impfungen gelten als Ausweg aus der Krise. Doch zugleich scheiden sich daran die Geister. Während es viele Menschen kaum abwarten können, endlich ihren Impftermin zu bekommen, lehnen andere die Impfung ab, weil sie sich vor Nebenwirkungen, Impfschäden oder Langzeitfolgen fürchten. Hinzu kamen zuletzt Diskussionen über die Wirksamkeit einzelner Impfstoffe. Das hat mitunter für eine schwierige Gemengelage gesorgt, denn vielerorts ist ein enger Kontakt bei der Arbeit unvermeidbar. Und bei einem längeren Beratungsgespräch mit einem Kunden ist die Situation natürlich auch entspannter, wenn der Kundenberater gegen das Coronavirus immun ist. Dass die Mitarbeiter geimpft sind und damit sich und andere schützen, ist daher durchaus im Interesse eines jeden Arbeitgebers.