EU beschließt verpflichtende Assistenzsysteme

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Im vergangenen Jahr war die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Fahrrad- und Motorradfahrer gestiegen. Dem Fahrrad-Club ADFC zufolge stirbt jeden Tag im Jahr mindestens eine Radfahrerin oder ein Radfahrer, am häufigsten durch fahrlässig abbiegende Autos und Lastwagen. Abbiege-Assistenten für Laster könnten die Zahl der tödlichen Abbiege-Unfälle mit Radfahrern verhindern, nach Schätzungen des ADFC sind aber weniger als fünf Prozent der Fahrzeuge mit der rund 1.500 Euro teuren Technik ausgestattet.

Einige der Kontrollsysteme gebe es bereits vor allem in Wagen der Luxusklasse, sagte EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska. Künftig sollten sie aber in allen Fahrzeugen zum Einsatz kommen. In neu entworfenen Fahrzeugtypen sollen die Kontrollsysteme in Europa nun ab dem Jahr 2022 eingebaut werden. Sämtliche Neuwagen sollen ab 2024 damit ausgestattet werden.

„Die Systeme sind heute zum Teil schon serienreif oder befinden sich in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium“, teilte der Verband der Automobilindustrie (VDA) auf Anfrage mit. „Aktive Sicherheitssysteme, um die es Brüssel geht, sind in der Lage, Unfälle aktiv zu vermeiden, während passive Sicherheitssysteme wie Gurte oder Airbags vor allem Unfallfolgen abmildern sollen.“

Der Europäische Verkehrssicherheitsrat (ETSC) – eine Nichtregierungsorganisation, die den Straßenverkehr sicherer machen will, begrüßte die Entscheidung. „Es gab nur eine Handvoll Momente in den vergangenen 50 Jahren, die als Meilensteine für die Verkehrssicherheit in Europa bezeichnet werden können“, sagte ETSC-Direktor Antonio Avenoso. Die geplanten Änderungen seien nun einer davon und ähnlich einschneidend wie einst die Einführung der ersten Anschnallgurte.

ADAC fordert positives Kosten-Nutzen-Verhältnis

Der Autofahrerclub ADAC äußerte sich hingegen skeptischer. Den weit überwiegenden Teil der Maßnahmen begrüße er, da sie die Verkehrssicherheit deutlich verbesserten, sagte ein Sprecher. Die Systeme müssten aber ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen, vertretbare Mehrkosten für die Autofahrer bedeuten und technisch ausgereift sein. „Systeme zur Müdigkeitserkennung zum Beispiel würden voraussichtlich Fahrverhalten dokumentieren und damit Datenschutzfragen berühren“, sagte er weiter.

Die Einigung der EU-Unterhändler muss nun noch offiziell vom Europaparlament und den EU-Staaten bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten kann.

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