EU-Datengesetz Parlament nimmt den Data Act an

Von Doris Pfaff

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Das Europäische Parlament hat dem Entwurf zum Data Act zugestimmt. Damit Kfz-Betriebe im Kampf um die Daten nicht außen vor bleiben, ist der ZDK nun in Brüssel gefordert, auf das weitere Verfahren Einfluss zu nehmen.

Das Europäische Parlament stimmte dem Datengesetz zu. Nun hofft der ZDK im anstehenden Verfahren zum Data Act für das Kfz-Gewerbe erforderliche Regelungen erwirken zu können.
Das Europäische Parlament stimmte dem Datengesetz zu. Nun hofft der ZDK im anstehenden Verfahren zum Data Act für das Kfz-Gewerbe erforderliche Regelungen erwirken zu können.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Mit dem Datengesetz soll die Nutzung von Daten geregelt werden, die von vernetzen Produkten generiert werden, also auch von Fahrzeugen. Der EU-Rat will sich voraussichtlich Ende des Monats auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen. Dann könnte die erste Runde des Trilogverfahrens beginnen, in das Rat, Parlament und Kommission eingebunden sind.

Mit der Entscheidung war zu rechnen, erklärte Dominik Lutter, Leiter des Referats Europa beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Die Abstimmung im Europaparlament sei Formsache. Entscheidend sei nun der anstehende Trilog. Auf dieses Verfahren will der ZDK einwirken, um weiter für die Interessen des Kfz-Gewerbes und seiner Unternehmen zu kämpfen.

Zum Hintergrund: Das Datengesetz soll klarstellen, wer aus den Daten unter welchen Bedingungen Mehrwert schaffen kann, und Fairness gewährleisten, indem Regeln für die Nutzung von Daten festgelegt werden, die von Internet-of-Things-Geräten (IoT) generiert werden.

Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass Fahrzeughalter das Recht auf den Zugang zu ihren fahrzeuggenerierten Daten bekommen und diese Daten mit Dritten, wie z. B. mit ihren Kfz-Werkstätten oder anderen Dienstleistern ihrer Wahl, teilen dürfen. Grundsätzlich begrüßt die Branche das Datengesetz als Schritt in die richtige Richtung. Jedoch berücksichtige der Entwurf noch nicht ausreichend die Interessen aller Marktteilnehmer, beispielsweise der Kfz-Betriebe, allen voran den freien Werkstätten.

Denn für den Automobilbereich tätige Unternehmen wie Kfz-Betriebe benötigten nicht nur den Zugriff auf fahrzeuggenerierten Daten, sondern auch auf die Funktionen und Ressourcen des Fahrzeugs, so Lutter. Bislang hätten diesen nur die Fahrzeughersteller. Das behindere den Wettbewerb und Geschäftsmodelle für andere Marktteilnehmer. Lutter: .„Denn allein mit Rohdaten eines vernetzten Geräts kann ein Servicebetrieb recht wenig anfangen, da er diese nicht interpretieren kann.“

Um die Interessen auch der Kfz-Werkstätten zu berücksichtigen, fordert der ZDK daher eine sektorspezifische Regulierung für den Zugang zu den Fahrzeugdaten. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren wurde allerdings auf EU-Ebene gestoppt, um erst den Data Act voranzubringen.

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