FAQ für Werkstätten: Rechte und Ansprüche in der Corona-Krise

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Wie können Kfz-Werkstätten im Falle einer Betriebsschließung die Mängelanzeige von Kunden gewährleisten?

Kann infolge einer Betriebsschließung eine mündliche Mängelanzeige durch Kunden nicht mehr erfolgen, sollten diese auf die Möglichkeit einer fristwahrenden, schriftlichen Mängelanzeige am Standort der jeweiligen Kfz-Werkstatt hingewiesen werden.

Was muss beachtet werden, wenn es zu Verzögerungen bei der Erbringung von für den Kunden kostenlosen Arbeiten (i. d. R. Garantie) kommt?

Maßgeblich zur Beantwortung der Frage sind zunächst die zugrundeliegenden Garantiebestimmungen des Herstellers. Die Geltendmachung eines etwaigen Verzugsschadens setzt Verschulden der Kfz-Werkstatt voraus. Die Annahme höherer Gewalt kann im Einzelfall zum Ausschluss der Haftung führen.

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