EU-Recht auf Reparatur Gesetz kommt – ohne Ausnahme für Autos

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

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Das „Recht auf Reparatur“ gilt auch für Autos. Am Mittwoch stimmte das Bundeskabinett für eine neue Regelung, die EU-Recht umsetzt. Weil Autos nicht ausgenommen werden, fürchtet der Autohandel schwerwiegende Folgen.

Das Recht auf Reparatur bezieht sich auch auf den Autohandel. Der Gebrauchtwagenhandel wird unter den Folgen leiden, fürchtet der Bundesverband der freien Autohändler (BVfK).(Bild:  ProMotor)
Das Recht auf Reparatur bezieht sich auch auf den Autohandel. Der Gebrauchtwagenhandel wird unter den Folgen leiden, fürchtet der Bundesverband der freien Autohändler (BVfK).
(Bild: ProMotor)

Alle Warnungen der Branchenverbände blieben unerhört. Das „Recht auf Reparatur“ kommt und sieht keine Ausnahmen für Autos vor. Am Mittwoch, 25. März, beschloss das Bundeskabinett das neue Verbraucherschutzgesetz. Hersteller sollen künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte über mehrere Jahre hinweg instand setzen und Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anbieten zu müssen. Ziel der Regelung, die auf einer EU-Richtlinie basiert, ist laut Bundesregierung eine Stärkung des Verbraucherschutzes und mehr Nachhaltigkeit.

Freie Kfz-Händler sehen Gefahren für den Gebrauchtwagenhandel

Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte: „Statt einer Wegwerfkultur brauchen wir eine neue Kultur des Reparierens.“ Das Gesetz sieht vor, dass die Regelung zunächst für Produkte gilt, für die Hersteller ohnehin bereits Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorrätig halten müssen – etwa für Smartphones, Tablets oder Haushaltsgeräte. Für Waschmaschinen und Trockner soll das Recht auf Reparatur mindestens zehn Jahre gelten, für Smartphones mindestens sieben Jahre ab Produktionsende. Zudem ist vorgesehen, Unternehmen zu verpflichten, Reparaturen zu „angemessenen Preisen“ anzubieten. Parallel sollen die Gewährleistungsfristen für Verbraucher verlängert werden.

Obwohl der Gesetzentwurf keine ausdrückliche Bezugnahme auf Kraftfahrzeuge enthält, sieht der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) darin erhebliche Auswirkungen auf die Branche. Nach Einschätzung des Verbands könnten die im Gesetz formulierten Grundsätze auch auf den Automobilsektor ausstrahlen – mit Folgen vor allem für den Gebrauchtwagenhandel.

BVfK-Präsident Ansgar Klein kritisierte: „Wieder einmal soll der Handel für Fehler haften, die er nicht verursacht und nicht verhindern kann.“ Autos würden ohnehin so lange genutzt würden, wie es technisch und wirtschaftlich sinnvoll sei.

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Auch Juristen mahnen, Reparaturpflichten oder verlängerte Gewährleistungsrechte nicht unreflektiert auf Fahrzeuge zu übertragen. Auf dem 19. Deutschen Autorechtstag auf dem Petersberg wurde betont, dass Pkw keine kurzlebigen Konsumgüter seien. Der Präsident des Deutschen Autorechtstags und des Deutschen Verkehrsgerichtstags, Prof. Dr. Ansgar Staudinger, erklärte dort: „Bei defekten Handys und Heizlüftern mögen die Anreize Wirkung entfalten. Dies lässt sich jedoch nicht auf Kraftfahrzeuge übertragen.“ Eine künstliche Verlängerung der Fahrzeuglebensdauer könne im Gegenteil dazu führen, dass ältere, emissionsstärkere Fahrzeuge länger in Betrieb bleiben.

BVfK ruft Verbände zur Einigung auf

Der BVfK bewertet die Initiative als einen weiteren politischen Rückschlag für den Kfz-Handel. Bereits die aktuelle Ausgestaltung der E-Auto-Förderung benachteilige viele Betriebe sowie Halter gebrauchter Elektrofahrzeuge, weil staatliche Zuschüsse auf Neuwagen beschränkt sind.

Klein rief die Branche deshalb zu mehr Geschlossenheit und gemeinsamer Interessenvertretung auf: „Im andauernden Streit werden Kräfte verbraucht, die man bündeln sollte. Der ZDK muss in seiner Führungsrolle gestärkt werden.“

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