Haftung: Unterschied zwischen Eigentümer und Halter

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Auszug aus der Urteilgsbegründung:

Dem Anspruch auf Ersatz dieser beiden Schadenspositionen (Reparaturkosten und Minderwert, Anmerkung des Verfassers) steht die Feststellung, dass es sich um eines zwischen den beiden unfallbeteiligten Fahrern abgesprochenes Unfallereignis handelte, nicht entgegen.

Der Leasinggeberin als Anspruchsinhaberin ist die vorsätzliche Herbeiführung der Kollision durch den Kläger unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zuzurechnen.

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