Gesetzesentwurf Halter von E-Scootern sollen haften

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Künftig sollen Halter von E-Scootern für Schäden haften. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.

Halter von E-Scooter sollen künftig für Schäden durch die Kleinfahrzeuge haften. Das plant der Gesetzgeber.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Halter von E-Scooter sollen künftig für Schäden durch die Kleinfahrzeuge haften. Das plant der Gesetzgeber.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Bislang bleiben Geschädigte nach Unfällen mit E-Scootern auf den Schäden weitgehend sitzen. Das soll sich ändern. Die Bundesregierung plant aktuell die Haftungsregeln für E-Scooter grundlegend zu verschärfen und an das Kfz-Recht anzugleichen. Ein bereits vom Bundeskabinett vorgelegter Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/5871) sieht vor, eine Gefährdungshaftung für Halter von Elektrokleinstfahrzeugen einzuführen.

Die Änderung würde im Ergebnis bedeuten, dass künftig Halter – unabhängig von einem eigenen Verschulden – für Schäden haften, die durch ihre E-Scooter verursacht werden. Damit würde eine zentrale Haftungslücke geschlossen: Bislang sind E-Scooter wegen ihrer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h von der Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz ausgenommen. Geschädigte müssen daher ein Verschulden des Fahrers nachweisen, was in der Praxis häufig scheitert.

Parallel ist eine Verschärfung der Fahrerhaftung geplant. Nutzer sollen künftig für vermutetes Verschulden einstehen und sich im Zweifel entlasten müssen. Insgesamt würden damit für E-Scooter weitgehend die gleichen Haftungsmaßstäbe gelten wie für klassische Kraftfahrzeuge.

Opfer und Geschädigte besser schützen

Aus Sicht der Bundesregierung reagiert der Entwurf auf die stark gestiegene Bedeutung von E-Scootern im Straßenverkehr und die wachsende Zahl von Unfällen. Besonders im Fokus stehen Sharing-Anbieter: Sie treten regelmäßig als Halter auf und sollen durch die Neuregelung stärker in die Verantwortung genommen werden. Ziel ist es, Schadenskosten konsequenter den Betreibern zuzuordnen und Geschädigte besser zu schützen.

In Deutschland sind im Jahr 2023 laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft rund 990.000 versicherte E-Scooter gemeldet gewesen; 2020 noch waren es 180.000. Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist ebenfalls gestiegen, wenn auch nicht so rasant wie der Scooter-Bestand: Im Jahr 2024 betrug die Zahl der Unfallbeteiligten mit Elektro-Rollern etwa 12.000 – im Jahr 2020 waren es noch weniger als 6.000.

Für das Kfz-Gewerbe markiert der Vorstoß vor allem eine rechtliche Gleichstellung von Elektrokleinstfahrzeugen mit dem etablierten Haftungssystem im Straßenverkehr.

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