E-Auto-Prämie Handel fürchtet Ärger bei Leasingverträgen

Von Doris Pfaff

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus veröffentlicht. Diese führt vor allem zu Änderungen bei Leasingfahrzeugen mit kurzer Haltedauer. Für sie gibt es deutlich weniger Geld als bislang.

Für geleaste E-Fahrzeuge fällt bei kurzer Haltedauer die Förderhöhe ab sofort deutlich geringer aus.
Für geleaste E-Fahrzeuge fällt bei kurzer Haltedauer die Förderhöhe ab sofort deutlich geringer aus.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine neue Förderrichtlinie für neue und junge gebrauchte Elektro- und Hybridfahrzeuge veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen betreffen vor allem die Förderung von Leasingfahrzeugen.

Bislang konnte für geleaste E-Fahrzeuge die volle Höhe des staatlichen Anteils von bis zu 6.000 Euro beantragt werden, wenn die Mindesthaltedauer von sechs Monaten eingehalten wurde. Mit der neuen Förderrichtlinie vom 5. November gilt dies nur noch, wenn die Leasingdauer mindestens 24 Monate beträgt und die Fahrzeuge mindestens 24 Monate durch den Antragsteller gehalten werden. Bei einer Vertragslaufzeit von 12 bis 23 Monaten wird der staatliche Förderanteil halbiert. Beträgt die Leasingdauer nur sechs bis elf Monate, wird die Förderung auf ein Drittel gekürzt.

Laut Marcus Weller vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) werde das auch die bereits abgeschlossenen Leasingverträge betreffen. „Es gibt Kunden, die haben im Frühjahr ihre Leasingverträge abgeschlossen, erhalten aber erst jetzt oder später ihr E-Fahrzeug und können deshalb auch erst dann die Förderung beantragen. Nun hat sich aber die Förderhöhe deutlich geändert.“

Auch Händler dürften sich ärgern

Unter Umständen gebe es nur noch die Hälfte der Förderung, die aber dem Kunden fehle, wenn er diesen Betrag als Sonderzahlung eingesetzt habe, so Weller. Da aber in der Regel die meisten Leasingverträge ohnehin eine Mindestlaufzeit von 24 Monate hätten, seien nur wenige Leasingverträge betroffen.

Betroffene Kunden dürften über die Kürzung aber verärgert sein. Und nicht nur sie: Auch die Händler werden laut Weller wegen der neuen Förderrichtlinie nochmal tiefer in die Tasche greifen müssen, wenn sie nun gebrauchte Leasingfahrzeuge verkaufen wollen. Im Schnitt sinke die Förderhöhe um die Hälfte. So gebe es bei einer Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten nur noch 2.500 anstatt 5.000 Euro Förderung.

Für den Händler sei der Verkauf eines solchen Fahrzeugs damit nicht mehr wirtschaftlich, meint Weller, da er beim Verkauf der sehr jungen E-Fahrzeuge auch noch den umstrittenen Händlernachlass von rund 20 Prozent gewähren muss. Sonst könnte der Kunde keinen Förderantrag stellen.

Zu Änderungen führt die Richtlinie auch bei der Kombination des Umweltbonus mit anderen Förderprogrammen. Dies war bislang ausgeschlossen worden, um Überförderungen zu vermeiden. Nun soll eine kombinierte Beantragung von Förderprogrammen möglich sein. Voraussetzung sei eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und den jeweiligen Fördermittelgebern, erklärt Weller.

Die neuesten Änderungen der Förderrichtlinie hat der ZDK in seinen Merkblättern zum Umweltbonus berücksichtigt. Die Merkblätter sind für Mitglieder im Intranet des ZDK abrufbar.

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