Neue Arbeitsschutzverordnung Keine Pflicht für Homeoffice-Angebote und Corona-Tests

Von Doris S. Pfaff

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Ab Oktober gilt wieder eine Arbeitsschutzverordnung, um die Gefahr neuer Corona-Ansteckungen auch in Kfz-Betrieben zu minimieren. Eine Pflicht, Homeoffice anzubieten und Selbsttests zur Verfügung zu stellen, haben Kfz-Arbeitgeber aber nicht mehr.

Aufatmen bei vielen Betrieben: Die neue Arbeitsschutzverordnung, die ab Oktober 2022 gilt, sieht keine Pflicht für Arbeitgeber vor, ihren Mitarbeitern Homeoffice und Selbsttests anzubieten. Sie sollen lediglich diese Option prüfen.(Bild:  gemeinfrei /  Pixabay)
Aufatmen bei vielen Betrieben: Die neue Arbeitsschutzverordnung, die ab Oktober 2022 gilt, sieht keine Pflicht für Arbeitgeber vor, ihren Mitarbeitern Homeoffice und Selbsttests anzubieten. Sie sollen lediglich diese Option prüfen.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Ab Oktober gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die vom Bundeskabinett in dieser Woche beschlossene Verordnung sieht die bekannten Basis-Infektionsschutzmaßnahmen der früheren Verordnung vor, die Ende Mai ausgelaufen ist. Allerdings wurde der erste Entwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) dahingehend nachgebessert, dass Betriebe nicht verpflichtet werden, Homeoffice und Corona-Selbsttests anzubieten.

Gegen den Entwurf hatte es aus den Unternehmen und Verbänden erheblichen Widerstand gegeben. Nun sollen Arbeitgeber nach der neuen Verordnung im Rahmen eines Hygienekonzepts ein Homeoffice-Angebot für die Beschäftigten und ein regelmäßiges Angebot von Tests nur noch prüfen.

Laut der Arbeitsschutzverordnung sollen Arbeitgeber folgende Maßnahmen umsetzen:

  • AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen (Abstand halten, Hygiene, Alltag mit Maske und Lüften)
  • betriebsbedingte Personenkontakte vermindern
  • ggf. Maskenpflicht und -angebote überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen

Unabhängig von der Gefährdungsbeurteilung sollen die Arbeitgeber die Beschäftigten dabei unterstützen, Impfangebote wahrzunehmen. Die Neufassung soll auf dem Weg einer Ministerverordnung erlassen werden und vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor das Covid-19-Schutzgesetz in Kraft getreten ist.

Die Pflicht der Arbeitgeber, Tests und Homeoffice anzubieten, ist im März ausgelaufen. Seitdem wurde die Verantwortung für Corona-Maßnahmen weitgehend in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Ende Mai waren die Corona-Arbeitsschutzverordnung und damit auch die Infektionsschutz-Vorgaben für Betriebe ausgelaufen.

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