EU-Abfallverordnung Kfz-Betriebe müssen Entsorger sorgfältig prüfen

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Ab dem 21. Mai 2026 gelten verschärfte Regeln der EU-Abfallverbringungsverordnung. Für Reifenhandel, Kfz-Betriebe und Autohäuser steigt damit vor allem der Prüf- und Dokumentationsaufwand bei der Auswahl von Entsorgungspartnern.

Die Regeln zur Entsorgung von Altreifen werden verschärft. Kfz-Betriebe sollten nur zertifizierte Entsorgungsunternehmen beauftragen, um sicher gehen zu können, dass die Reifen ordnungsgemäß wiederverwertet werden können.(Bild:  ProMotor)
Die Regeln zur Entsorgung von Altreifen werden verschärft. Kfz-Betriebe sollten nur zertifizierte Entsorgungsunternehmen beauftragen, um sicher gehen zu können, dass die Reifen ordnungsgemäß wiederverwertet werden können.
(Bild: ProMotor)

Die EU-Verordnung 2024/1157 war bereits 2024 veröffentlicht worden und ersetzt ab dem 21. Mai 2026 die bisher geltende EG-Verbringungsverordnung 1013/2006.

Ziel der Neuregelung ist es, den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu stärken, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und illegale Entsorgungswege innerhalb Europas zu erschweren. Verschärfte Regeln für Exporte in Nicht-OECD-Staaten greifen nach Angaben des Bundesumweltministeriums ab dem 21. Mai 2027.