EU-Abfallverordnung
Kfz-Betriebe müssen Entsorger sorgfältig prüfen
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Ab dem 21. Mai 2026 gelten verschärfte Regeln der EU-Abfallverbringungsverordnung. Für Reifenhandel, Kfz-Betriebe und Autohäuser steigt damit vor allem der Prüf- und Dokumentationsaufwand bei der Auswahl von Entsorgungspartnern.
Die EU-Verordnung 2024/1157 war bereits 2024 veröffentlicht worden und ersetzt ab dem 21. Mai 2026 die bisher geltende EG-Verbringungsverordnung 1013/2006.
Ziel der Neuregelung ist es, den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu stärken, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und illegale Entsorgungswege innerhalb Europas zu erschweren. Verschärfte Regeln für Exporte in Nicht-OECD-Staaten greifen nach Angaben des Bundesumweltministeriums ab dem 21. Mai 2027.
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