Minimaler Rückgang der Insolvenzen im ersten Halbjahr

Von Andreas Grimm |

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Das Kfz-Gewerbe hat in den ersten sechs Monaten des Jahres weniger Insolvenzen zu verkraften gehabt als im Vorjahreszeitraum. Was auf dem Papier gut klingt, hat seine Ursache aber vermutlich in einer vorübergehenden Gesetzesänderung.

Die Zahl der Insolvenzen im Kfz-Gewerbe ist im ersten Halbjahr 2020 minimal zurückgegangen.
Die Zahl der Insolvenzen im Kfz-Gewerbe ist im ersten Halbjahr 2020 minimal zurückgegangen.
(Bild: Grimm/»kfz-betrieb«)

Die Zahl der Insolvenzen im Kfz-Gewerbe hat sich im ersten Halbjahr 2020 trotz der Corona-Krise rückläufig entwickelt. Wie aus einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts vom Donnerstag hervorgeht, mussten 310 Betriebe aus der Branche ihre Zahlungsunfähigkeit anzeigen – inklusive der Motorradbetriebe, des Zubehörhandels und der Autowaschanlagen. Das waren drei Betriebe oder 1 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Angesichts des Umsatzrückgangs speziell im Automobilhandel infolge des Lockdowns und des Zulassungsstellen-Chaos irritiert das Ergebnis. Das Destatis hat diesen Aspekt selbst aufgegriffen und ermittelt, dass der Umsatz in Kfz-Handel und -Service preis-, kalender- und saisonbereinigt im 1. Halbjahr 2020 um 15,8 Prozent gegenüber dem 2. Halbjahr 2019 dramatisch eingebrochen ist (wenn man zwei unterschiedliche Zeiträume tatsächlich vergleichen will). Der Grund für diese Diskrepanz zwischen scheinbarer Stabilität und einbrechenden Marktdaten liegt auf der Hand: die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März. Die aktuelle wirtschaftliche Not spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider.

Letztlich schnitt das Kfz-Gewerbe mit dem leichten Rückgang im ersten Halbjahr schlechter ab als die Gesamtwirtschaft. Laut Destatis meldeten die deutschen Amtsgerichte im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 9.006 Unternehmensinsolvenzen über alle Branchen hinweg. Das waren 6,2 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Derzeit ist die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen noch bis zum 30. September dieses Jahres ausgesetzt. An diesem Donnerstag hat im Bundestag allerdings die erste Lesung eines Gesetzesentwurfs begonnen, dass diese Aussetzung noch bis zum Jahresende verlängern soll. „Die Rückkehr zu einer strikten Anwendung der Überschuldungsregeln wäre zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv“, erläutert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Unternehmen, die lediglich überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, sollen deshalb bis Ende des Jahres weitere Zeit bekommen, um Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten zu ergreifen.

Detaillierter Blick auf die Insolvenzzahlen

Von den 310 im ersten Halbjahr bei den Amtsgerichten gemeldeten Insolvenzen aus der Branche wurden 91 Verfahren mangels Masse erst gar nicht zugelassen. 219 Verfahren wurden dagegen eröffnet. Betroffen von den Pleiten waren 4.455 Mitarbeiter in den Betrieben. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger summieren sich auf 1,33 Milliarden Euro.

Deutlich rückläufig waren die Insolvenzzahlen im Werkstatt-und Servicebereich. Betriebe aus diesem Branchensegment mussten 114 Mal ihre Zahlungsunfähigkeit bekennen, das waren 12 Fälle weniger als im Vorjahreszeitraum (-9,5 %). Am günstigsten verlief dabei die Entwicklung der klassischen Werkstätten. Für sie wurden 76 Pleiten registriert, 20 weniger als im Vorjahreszeitraum (-20,8 %). Bei den Lackierereien erhöhten sich die Fallzahlen um einen Betrieb auf 15, bei den Autowaschanlagen ging es von 13 auf 17 betroffene Betriebe nach oben.

Auch im Fahrzeughandel sanken die Fallzahlen leicht um zwei Fälle auf 127 insolvente Betriebe (-1,8 %). Jeweils ein Betrieb war im Pkw- der andere im Nutzfahrzeughandel tätig. Ebenfalls positiv war die Situation im Motorradgewerbe, für das 13 Insolvenzen registriert wurden, drei weniger als im Vorjahreszeitraum.

Schwer getroffen wurde im ersten Halbjahr dagegen der Teile- und Zubehörhandel. Hier mussten 56 Betriebe schließen, das waren 14 Betriebe oder 33 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Vor allem im Großhandel verdoppelte sich die Fallzahl von 8 auf 16, während im Einzelhandel die Zahlen von 34 auf 40 Fälle stiegen (+18 %).

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