Das Thema Nachhaltigkeit mag Kfz-Betrieben aktuell nicht unter den Nägeln brennen – es wird sie mittelfristig aber alle betreffen. Die ZDK-Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen informierte dazu jetzt ihre Mitglieder.
Ein Beispiel für nachhaltiges Handeln: Mit einer Fotovoltaikanlage können Autohäuser ihre Klimabilanz verbessern und nachhaltig wirtschaften.
Angesichts der aktuellen Lage im Autohandel – maue Auftragslage und Risiken durch den Agenturvertrieb – wird das Thema Nachhaltigkeit bei den meisten Betrieben und Gruppen nicht weit oben auf der Agenda stehen. Thomas Peckruhn, Sprecher der ZDK-Fachgruppe Fabrikatsvereinigung, betonte auf der Sitzung in dieser Woche in München jedoch: „Trotzdem wird es auf uns zukommen, deshalb müssen wir uns darauf vorbereiten.“
Zur zweiten Sitzung in diesem Jahr begrüßte Peckruhn auch Arne Joswig, der sich als neuer Präsident des Zentralverbands des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) den Mitgliedern der Fachgruppe vorstellte und im Austausch mit ihnen die Möglichkeiten der zukünftigen Zusammenarbeit auslotete.
Hauptpunkt der Tagesordnung war die Nachhaltigkeit und die Verpflichtung der Betriebe diese ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl vom Jahr 2024 an zu dokumentieren. „Das wird eine große Herausforderung für die Autohäuser“, so Peckruhn.
Rechtliche Vorgaben verpflichten Betriebe zu Nachhaltigkeitsberichten
Auch wenn es noch nicht „brennend“ sei, stünde es dem Kfz-Gewerbe gut, bei dieser Thematik nicht als Verhinderer aufzutreten, sondern idealerweise eine Vorreiterrolle einzunehmen, riet Marc Voß, Geschäftsführer der ZDK-Abteilung Betriebs-, Volkswirtschaft und Fabrikate, der Fachgruppe.
Was genau unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist, definiert das Bundeswirtschaftsministerium wie folgt: „Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Bedürfnisse der Gegenwart so zu befriedigen, dass die Möglichkeiten zukünftiger Generationen nicht eingeschränkt werden. Dabei ist es wichtig, die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – wirtschaftlich effizient, sozial gerecht, ökologisch tragfähig – gleichberechtigt zu betrachten.“
Inwiefern dies die Kfz-Unternehmen betrifft, erläuterte ZDK-Referentin Ellen Schmidt den Mitgliedern. Rechtliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsstandards ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Laut dieser müssen ab 1. Januar 2024 kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern qualitative Angaben darüber machen, inwieweit ihre Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig sind, so Schmidt.
Banken fordern Nachweise auch von kleineren Betrieben ein
Auch Banken und Versicherungen sind aufgrund weiterer Regelungen berichtspflichtig, insofern betrifft dies auch indirekt kleinere Unternehmen, weil sie den Banken Nachhaltigkeitsberichte vorlegen sollen. „Das Thema Nachhaltigkeit kommt inzwischen bei unseren Betrieben an. Immer öfter melden sich deswegen bei uns auch kleinere Unternehmen, weil ihre Banken Fragen in Sachen Nachhaltigkeit an sie richten“, so Schmidt. Ziel des ZDK sei deshalb, den Betrieben möglichst umfangreiche Informationen und Hilfestellungen zu bieten, wie sich Nachhaltigkeitsberichte erstellen lassen.
Demnächst soll auch das EU-Lieferkettengesetz gelten, das sich im ersten Schritt an große Unternehmen wendet, so Schmidt. Firmen müssen unter anderem ein Risikomanagement einführen, um Gefährdungen für Menschenrechte und Umweltstandards im eigenen Unternehmen, aber auch bei ihren Zulieferern auszumachen. Parallel gelte es, durch Lobbyarbeit auf europäischer und deutscher Ebene, die Thematik im Sinne der Mitglieder zu begleiten, um die nachhaltige Berichterstattung nicht zu einem Bürokratiemonster werden zu lassen.
ZDK-Dossier bietet Hilfen und Informationen
Einen ersten Schritt zur Information seiner Mitglieder hat der Zentralverband bereits getan und das Dossier Nachhaltigkeit erstellt. Es soll unter anderem Betriebe hinsichtlich des Themas Nachhaltige Finanzierung sensibilisieren, ihnen Informationen zu einem nachhaltigen Wirtschaften und nachhaltigem Bewusstsein bieten. Aufgelistet sind auch eine Reihe von Best-Practice-Beispielen von Autohäusern, die sich damit auseinandergesetzt haben. Über das Thema Nachhaltigkeit im Kfz-Gewerbe wird sich der ZDK außerdem auf der IAA in München mit einer Diskussionsrunde (7. September, 10 bis 13 Uhr) präsentieren.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.