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Neue Scheinwerferrichtlinie: Hauptsache eben
Um Scheinwerfer richtig kontrollieren zu können, müssen Werkstätten für eine geeignete Fläche sorgen. Diese können sie auf unterschiedliche Art und Weise erstellen - ohne gleich viel Geld investieren zu müssen.

Sprüche, Weisheiten und Anekdoten: Der Volksmund hält für vieles im Leben das Passende parat. Im Fall der sogenannten Scheinwerferrichtlinie passt wohl dieser Spruch: „Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.“ Wie so oft ist der aktuelle Stand der Dinge ein anderer als geplant und von den Verantwortlichen erhofft. Denn die Einführung des Leitfadens – er definiert die konkrete Umsetzung der Richtlinie – hatte sich bereits im vergangenen Jahr verzögert (siehe Ausgabe 38/2015). Schuld daran sind die von vielen immer noch als zu ambitioniert angesehenen Vorgaben hinsichtlich der Maße, Toleranzen sowie der Methoden zur Messung der Aufstandsflächen für Fahrzeug und Scheinwerfereinstellprüfgerät (SEP). Oder wie es ein Fachmann formulierte: „Wir sind hier doch nicht im Labor!“
Ende letzten Jahres nun schien alles unter Dach und Fach zu sein: Die Toleranzen waren etwas toleranter formuliert, das Prüf- und Abnahmeprozedere im Rahmen einer Stückprüfung geregelt. Doch dann, einen Tag vor Weihnachten, kam die schöne Bescherung: Der „Spiegel“ deckte auf, dass die Überwachungsorganisationen im Zuge der HU seit Jahren gegen geltende Vorschriften verstoßen und bringt zugleich die DakkS ins Spiel.
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