Neue Vorgaben für die Hauptuntersuchung

Autor / Redakteur: dpa/cb / Christoph Baeuchle

Anfang Juli tritt die 47. Änderungsverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. »kfz-betrieb ONLINE« erläutert wichtige Änderungen.

Die 47. ÄndVStVR bringt diverse Änderungen bei der Hauptuntersuchung mit sich.
Die 47. ÄndVStVR bringt diverse Änderungen bei der Hauptuntersuchung mit sich.
(Foto: Archiv)

Die Hauptuntersuchung für Autos wird nach 60 Jahren modernisiert. Wenn eine neue Plakette in blau, gelb, grün, braun, rosa oder orange auf das Nummernschild kommt, heißt das wieder zwei Jahre freie Fahrt in einem technisch sicheren Fahrzeug. Der regelmäßige Check ist Pflicht in Deutschland. Nun wurde die Hauptuntersuchung selbst geprüft und überarbeitet.

Da nicht alle Voraussetzungen zur praktischen Anwendung fristgerecht bei den berechtigten Untersuchungsstellen vorliegen, ist zum Teil eine fließende Umsetzung der Neuerungen möglich.

Was wird in der Hauptuntersuchung geprüft?

In jährlich rund 26 Millionen Hauptuntersuchungen prüfen die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) sowie andere Sachverständigen-Organisationen wie Dekra, KÜS und GTÜ eine Reihe von Punkten. Gesichtet werden etwa Rost, Verschleiß, der technische Zustand von Fahrgestell oder Lenkanlage und Abgaswerte. Am häufigsten beanstandet wurden zuletzt Licht und Bremsen, aber auch Achsen und Schläuche. Ist dabei die Sicherheit beeinträchtigt, muss der Pkw erst in die Werkstatt, ehe er wieder auf die Straße darf.

Etwa jeder fünfte vorgeführte Pkw weist derartige erhebliche Mängel auf, wie die Statistiken der Überwacher zeigen. 19,7 Prozent der Wagen mit erheblichen Mängel hat der TÜV-Verband für Juli 2010 bis Juni 2011 gezählt, die KÜS kommt im Gesamtjahr 2011 auf 19,5 Prozent.

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