Onlineregeln sollen für stationären Handel gelten

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„Lifespan Guarantee“ gefordert

Das klingt nach erheblichen Verschärfungen, die die Händler wesentlich beeinträchtigen.

In der Tat. Der Rechtsausschuss des Parlaments schlägt sogar eine sogenannte „Lifespan Guarantee“ vor. Dahinter verbirgt sich eine an die Lebensdauer des Produkts gekoppelte Sachmängelhaftungsfrist, das heißt, der Hersteller soll angeben, wie lange seine Produkte halten, und in dieser Zeit kann der Verbraucher Sachmängelhaftungsansprüche geltend machen.

Gibt es auch positive Aspekte im Entwurf?

Wir haben auf verschiedenen Ebenen der Verbandsorganisation das Gespräch mit Politikern gesucht. Dabei sind wir mit unseren Bedenken durchaus auf offene Ohren gestoßen, zum Beispiel bei Experten des zuständigen Ausschusses. Allerdings bringen diese wiederum zusätzliche Aspekte ein, die bislang eher nicht im Vordergrund standen.

Welche?

Sie wollen die Wertersatzpflicht des Verbrauchers auf eine über die normale Nutzung einer Sache hinausgehende Verwendung beschränken. Die Auswirkungen in der Praxis wären gravierend: Der Kunde müsste im Fall eines Rücktritts praktisch keine Vergütung mehr für die von ihm gefahrenen Kilometer zahlen. Zudem soll die Ersatzlieferung an den Belegenheitsort der Sache erfolgen. Dies wäre aus Sicht der Kfz-Betriebe eine zusätzliche Erschwernis, da ein Auto nun mal an verschiedenen Orten sein kann.

Wie geht der Gesetzgebungsprozess weiter?

Die europäischen Politiker wollen sich in den nächsten Wochen und Monaten ihre Meinung bilden, anschließend finden Verhandlungen statt. Es ist ausgesprochen wichtig, dass auf allen Ebenen der Verbandsorganisation – Cecra, ZDK, Landesverbände und Innungen – aber auch aufseiten der Kfz-Betriebe das Gespräch mit Politikern gesucht wird, um sie für die Auswirkungen der geplanten Richtlinie auf Autohäuser und Werkstätten zu sensibilisieren.

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