Prozess um VW-Musterfeststellungsklage steht bevor: So ist die Ausgangslage

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Verbraucherschützer raten vielen, einzeln zu klagen

  • Haben Verbraucher ein Risiko, wenn sie sich der Klage anschließen?
    Egal, wie es ausgeht: Das Prozesskostenrisiko trägt allein der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wenn er verliert, sind allerdings alle, die im Klageregister stehen, an diese Entscheidung gebunden. Sie können nicht mehr vor anderen Gerichten klagen.

  • Wo ist das Problem?
    Bis die Dieselfahrer wissen, ob sie Schadenersatz bekommen oder nicht, wird es Jahre dauern. VW rechnet damit, dass sich schon die erste Runde vor dem Oberlandesgericht Braunschweig zwei Jahre hinzieht. Weitere zwei Jahre kämen vor dem Bundesgerichtshof dazu, weil beide Seiten in Berufung gehen würden. Ein rechtskräftiges Urteil gäbe es kaum vor 2023 – dann müssen die Verbraucher noch selbst vor Gericht ziehen. Die lange Verfahrenszeit ist auch ein Problem, weil vom Schadenersatz oft ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abgezogen wird, also der Wert des Autos angerechnet wurde, den der Kunde bereits verfahren hat. Die meisten betroffenen Fahrzeuge, sagt zumindest VW, dürften 2024 nur noch einen geringen Restwert haben.

    Gibt es schnellere und bessere Alternativen?
    Die Verbraucherschützer und ihre Anwälte raten Dieselfahrern mit Rechtsschutzversicherung, einzeln zu klagen und sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden. Denn mit Versicherung trägt man kein Risiko – kann aber selbst bestimmen, ob man einen Vergleich annimmt oder nicht. Und Vergleiche gab es in den Diesel-Prozessen bisher durchaus. Eine weitere Möglichkeit ist eine Klage mit Prozessfinanzierer, also jemandem, der gegen Provision das finanzielle Risiko übernimmt. Er trifft dann aber auch alle taktischen Entscheidungen im Prozess.

    Wie ist der Stand bei anderen Kundenklagen zum Diesel-Skandal?
    Knapp vier Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals erreichen mehr und mehr Klagen die letzte Instanz. Beim Bundesgerichtshof lagen Ende August mehr als 30 Verfahren. Höchstrichterliche Entscheidungen werden sehnsüchtig erwartet, weil Landgerichte und Oberlandesgerichte viele grundsätzliche Rechtsfragen bisher unterschiedlich beantworten. Mehrmals wurde VW bereits zu Schadenersatz-Zahlungen verurteilt, überwiegend entschieden die Oberlandesgerichte nach Angaben des Konzerns aber zu Gunsten des Herstellers und der Händler. Laut Volkswagen war das in 53 von 62 Urteilen der Fall.

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