AGB-Recht Reform hätte Nachteile für Vertragshändler

Von Doris Pfaff

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Änderungen des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr könnten sich nachteilig für Vertragshändler auswirken, befürchtet der ZDK. Gemeinsam mit der Verbändeinitiative „pro AGB-Recht“ wehrt er sich gegen die geplante Reform.

Eine Reform des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr könnte Nachteile vor allem für Kfz-Vertragshändlern gegenüber ihren Herstellern haben, fürchtet der ZDK.
Eine Reform des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr könnte Nachteile vor allem für Kfz-Vertragshändlern gegenüber ihren Herstellern haben, fürchtet der ZDK.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Weil sich die Justizminister der Bundesländer erneut des Themas „Reform des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr“ angenommen haben, hat das die Verbändeinitiative „pro AGB-Recht“ auf den Plan gerufen. Die Initiative, der auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) angehört, spricht sich mit Nachdruck gegen diese Reformbestrebungen aus.

Sie befürchtet, dass durch eine Aufweichung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weitere finanzielle Belastungen auf kleine und mittlere Unternehmen zukommen werden. „Es wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach der Versuch unternommen, das AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen (B2B) abzuschaffen oder zumindest aufzuweichen. Solche Versuche blieben bisher erfolglos und schienen seit Anfang 2019 nicht weiter verfolgt worden zu sein“, erläutert der ZDK-Jurist Thomas Lehmacher.

Im November hätten sich jedoch die Justizminister der Bundesländer überraschend des Themas erneut angenommen. Diese baten den Bundesjustizminister, konkrete Vorschläge für eine Reform des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu erarbeiten, die insbesondere Wettbewerbsnachteile innovativer deutscher Unternehmen minimierten.

Den Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen sollte dabei angemessen Rechnung getragen werden. Zudem regten die Justizminister an, eine Expertengruppe unter Einbeziehung der Länder ins Leben zu rufen, die sich mit dem Thema befassen sollte.

Die Verbändeinitiative „pro AGB-Recht“ erstellte dazu erneut ein Positionspapier und erklärt darin, welche Folgen Lockerungen des derzeitigen AGB-Schutzes hätten, insbesondere im Verhältnis von kleinen und mittelständischen Unternehmen gegenüber großen Unternehmen. Die Verbändeinitiative fürchtet ein großes Ungleichgewicht und spricht sich deshalb für die Beibehaltung des bisherigen AGB-Rechts aus.

Lehmacher: „Eine Lockerung des AGB-Schutzes im Kfz-Gewerbe würde sich negativ auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Fahrzeugherstellern und Fahrzeughändlern sowie allgemein auf die vertraglichen Beziehungen im unternehmerischen Verkehr auswirken.“

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