Der kürzlich entflammte Streit zwischen dem ZDK und den Überwachungsorganisationen um die AU und HU, scheint beigelegt. Der Entwurf der Sammelverordnung des Verkehrsministeriums, die die technischen Fahrzeugüberwachungen regelt, soll noch einmal abgeändert und dann dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden.
Im Umgang mit HU, AU & Co. bahnten sich in der Branche Differenzen an. Der Streit ist nun rechtzeitig beigelegt.
(Bild: Promotor)
Der Paukenschlag blieb aus, auf beiden Seiten dürfte große Erleichterung herrschen: Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sowie die Prüforganisationen haben ihren kürzlich entflammten Disput um die neue Sammelverordnung, die die technischen Fahrzeugüberwachungen regelt, beigelegt. Darüber informierte der ZDK am Freitag seine Landesverbände. Der Entwurf soll bereits in der kommenden Woche dem Verkehrsausschuss des Bundesrates vorgelegt und am 18. September vom Bundesrat verabschiedet werden.
Die Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ und KÜS hatten beim Verkehrsministerium vor zwei Wochen Bedenken angemeldet, weshalb die Gefahr drohte, dass die Umsetzung der jahrelang vorbereiteten Verordnung verschoben werden könnte. Das hätte auch das Aus für das aufwändige Akkreditierungsverfahren des Kfz-Gewerbe bedeuten können, das kurz vom Abschluss steht.
Doch das scheint jetzt vom Tisch. In einem Krisengespräch mit dem Verkehrsministerium konnten die Hauptbedenken der Prüforganisationen ausgeräumt werden, durch die neue Sammelverordnung werde dem Kfz-Gewerbe die Möglichkeit eröffnet, zukünftig neben den beigestellten Prüfungen auch die Hauptuntersuchung (HU) selbst durchführen zu können.
Sammelverordnung soll EU-Recht umsetzen
Zum Hintergrund: Die neue Sammelverordnung als Anlage zur Straßenverkehrsverordnung (StVZO) regelt unter anderem die Rahmenbedingungen zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen. Dazu gehören die der HU beigestellten Prüfungen: Abgasuntersuchung (AU), Sicherheitsprüfung (SP) und Gasanlagenprüfung (GAP). Die Änderung ist durch eine EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung der Fahrzeugüberwachung nötig geworden, die die Mitgliedsstaaten bis zum Jahr 2023 umsetzen müssen.
Der Entwurf des Bundesverkehrsministeriums sieht als Lösung eine Akkreditierungspflicht der Kfz-Betriebes mit ihrem Bundesinnungsverband (BIV) vor. Der Prozess dazu wurde bereits 2015 angeschoben und von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkks) begleitet.
Das Kfz-Gewerbe hatte die von der EU angeordnete Akkreditierungspflicht zähneknirschend hinnehmen müssen, aber schließlich viel Aufwand und Geld in ein Qualitätsmanagement gesteckt, das nun kurz vor der Akkreditierung steht.
Kfz-Gewerbe bringt AÜK auf den Weg
Mit der eigenen Marke AÜK (Akkreditierte Überwachung im Kfz-Gewerbe) wirbt der ZDK bei seinen Mitgliedsbetrieben seit einem Jahr darum, dem QMS-System AÜK beizutreten, damit diese auch zukünftig die beigestellten Prüfungen AU, SP und GAP durchführen können. Inzwischen haben fast 11.000 Innungsbetriebe angeschlossen.
Die rechtliche Grundlage, also die Sammelverordnung, soll im Bundesrat am 18. September seine letzte Hürde nehmen. Umso überraschter reagierte der ZDK vor zwei Wochen, als er von den Bedenken der Prüforganisationen erfuhr. In einem Schreiben ans baden-württembergische Verkehrsministerium hatten Dekra, GTÜ und KÜS ihre Bedenken geäußert, weil sie das derzeitige duale System der strikten Trennung von Prüfung und Reparatur gefährdet sahen, insbesondere in Hinblick auf Objektivität. Die TÜV-Organisation teilte diese Bedenken nicht, wie die Pressestelle auf Anfrage der Redaktion mitteilte. Von ihrer Seite gebe es kein Problem mit dem Entwurf.
Prüforganisationen fürchten um HU
Der ZDK reagierte auf die Bedenken versöhnlich und betonte, an der bisherigen Zusammenarbeit mit den Prüforganisationen auch zukünftig festhalten zu wollen. ZDK-Präsident Jürgen Karpinski sagte damals: „Der Entwurf des Verkehrsministeriums zielt darauf ab, dass die bewährte Zusammenarbeit zwischen dem Kfz-Gewerbe und den Überwachungsinstitutionen fortgesetzt werden kann. Die Überwacher führen wie bisher die HU durch, und wir stellen weiterhin die AU als Teiluntersuchung bei.“
Auch ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk hatte als Bundesinnungsmeister und Vorsitzender des BIV die bisherige Zusammenarbeit bekräftigt: „Wir stehen ohne Wenn und Aber zur weiterhin partnerschaftlichen Aufgabenteilung mit den Überwachungsinstitutionen. Der Verordnungsentwurf macht diese Zusammenarbeit im dualen System zukunftsfest. Das ist eine gute Lösung für das Kfz-Gewerbe, für die Überwacher und für die Autofahrer.“ Die Sorgen der Prüfer seien auch deshalb unbegründet, weil sich am bisherigen Verfahren nichts ändere. Hülsdonk erklärte in einem Interview mit dem kfz-betrieb: „Das für die AU eingesetzte Werkstattpersonal darf auch jetzt schon am Fahrzeug arbeiten. Insoweit bringt der Entwurf keine Lockerung, sondern wegen der erforderlichen Objektivitätskontrolle eine Verschärfung.“
Stand: 08.12.2025
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Das Kfz-Gewerbe „schiele“ keinesfalls auf die HU, halte aber an der Durchführung der beigestellten Prüfungen unbedingt fest. Sie sei wichtiger Bestandteil des Werkstattgeschäfts und wichtig zur Kundenpflege. „Seit der Einführung der Abgassonderuntersuchung 1985 gehört die Emissionskontrolle als klassische Werkstattprüfung zur Kern-DNA des Kfz-Gewerbes. Wir sind stolz darauf, vom Staat mit dieser hoheitlichen Aufgabe betraut worden zu sein. Die Betriebe gehen damit verantwortungsvoll um", betonte Karpinski in demselben Gespräch.
Klarstellung durch Modifizierung des Entwurfes
Inzwischen scheinen die Wogen geglättet sein. Am Freitag teilte der ZDK den Landesverbänden mit, dass es für die Sammelverordnung nun auch eine Unterstützung durch die Überwacher gibt. Die strittigen Passagen des Entwurfs sollen dahingehend angepasst werden, dass die Hauptuntersuchung nur von den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern und Prüfingenieuren durchgeführt werden darf und dass anerkannte Werkstätten weiterhin nur die der HU beigestellten Prüfungen durchführen. Der abgeänderte Entwurf soll wie geplant am kommenden Mittwoch dem Verkehrsausschuss und schließlich dem Bundesrat vorgelegt werden.