Herstellergarantie Suzuki verlängert auf bis zu acht Jahre

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Suzuki verlängert den Garantieschutz für Neuwagen künftig Jahr für Jahr auf insgesamt bis zu acht Jahre. Für Kunden soll das kostenlos bleiben. Allerdings ist der Schutz an Bedingungen geknüpft.

Kunden, die ihren Suzuki (im Bild das Modell Swift) regelmäßig zum Service bringen, erhalten eine Verlängerung der Herstellergarantie auf bis zu acht Jahre.(Bild:  Suzuki)
Kunden, die ihren Suzuki (im Bild das Modell Swift) regelmäßig zum Service bringen, erhalten eine Verlängerung der Herstellergarantie auf bis zu acht Jahre.
(Bild: Suzuki)

Suzuki erweitert seine bislang dreijährige Neuwagengarantie um ein neues Garantieprogramm. Mit der sogenannten „Pro Garantie“ lässt sich der Schutz für alle Pkw-Modelle der Marke ab sofort jährlich um jeweils ein weiteres Jahr verlängern – bis zu einer Gesamtlaufzeit von acht Jahren und einer Laufleistung von maximal 140.000 Kilometern. Für die Modelle Across und Swace gilt eine Obergrenze von 120.000 Kilometern.

Voraussetzung für die kostenlose Garantieverlängerung ist eine lückenlose Wartungshistorie. Die erforderlichen Inspektionen sind jeweils nach zwölf Monaten oder 20.000 Kilometern fällig. Nach jedem Werkstattcheck kann der Kunde die Garantie um ein weiteres Jahr zur nächsten Inspektion verlängern. In das Programm können auch bereits zugelassene Fahrzeuge aufgenommen werden. Sie müssen dafür eine vollständige Wartungshistorie aufweisen und zusätzlich einen „Pro Check“ bei einem Suzuki-Servicepartner durchlaufen.

Der Garantieumfang fällt gegenüber der Neuwagengarantie etwas eingeschränkter aus, deckt aber weiterhin die wichtigsten Bauteile ab. Dazu zählen unter anderem Motor, Kraftstoffanlage, Getriebe, Bremsanlage, Lenkung sowie ein Großteil der elektrischen Komponenten.

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