Verkäufer muss Möglichkeit zur Nachbesserung erhalten

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Das Urteil in der Praxis

Der Fahrzeugverkäufer hat nicht nur die Pflicht zur, sondern auch das Recht auf Nachbesserung. Wird dem Verkäufer dieses Recht genommen, so scheitern Sachmangelansprüche häufig schon allein deshalb. So war es auch im konkreten Fall, welchen das OLG Köln zu entscheiden hatte.

Interessant ist auch, dass das OLG Köln hier einen Verstoß gegen Treu und Glauben auf Käuferseite vorliegen sah. Die Beweisaufnahme ergab eindeutig, dass die Mitarbeiter des Beklagten die Klägerin auf die Probleme bei dem Anbringen des Einstiegs hinwiesen. Dennoch beauftragte die Klägerin die Montage. Beruft sie sich dann allerdings auf eben diesen Umstand und wendet die Mangelhaftigkeit ein so verhält sie sich treuwidrig.

Besser wäre es von Seiten des Händlers gewesen, schriftlich festzuhalten und sich vertraglich bestätigen zu lassen, dass die Käuferin auf die Problematik im Zusammenhang mit dem Sonderwunsch der Einstiegsstufe hingewiesen worden war. Andernfalls ist nicht gesichert, dass der Händler als beweisbelastete Partei vor Gericht diesen Umstand auch nachweisen kann.

Zuletzt ist auch die Aussage der Entscheidung zu der Vorschusspflicht des Händlers im Zusammenhang mit der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten interessant. Zuletzt entschied der BGH am 19.07.2017 (AZ: VIII ZR 278/16), dass der Käufer vom Verkäufer einen Vorschuss verlangen könne, um den angeblich mangelhaften Wagen zur Überprüfung und ggf. Nachbesserung vorbeizubringen.

So wäre es grundsätzlich auch im konkreten Fall gewesen. Allerdings hatte die Klägerin diesen Vorschuss ja quasi schon erhalten, da sie einfach einen Teil des Kaufpreises einbehielt. Vor diesem Hintergrund konnte die Käuferin in dem vom OLG Köln zu entscheidenden Fall nicht noch zusätzlich einen Vorschuss verlangen.

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