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Versuchte Nötigung: Autohaus verklagt Kunden
Auch Autohäuser müssen sich nicht alles gefallen lassen. Nach einer Diffamierungskampagne und Geldforderungen eines verärgerten Kunden zog das Eislinger Autohaus Gorny vor Gericht – mit Erfolg.

Der Kunde ist König, so sagt man. Ein Freifahrtschein ist das aber nicht, wie der folgende Fall zeigt: Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd hat einen Mann wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verklagt. Dieser hatte zuvor auf seinem Auto einen Aufkleber mit der Aufschrift „Nie wieder Autohaus Gorny“ angebracht und mehrere E-Mails verfasst, in denen er vom Autohaus Geld forderte.
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