Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) Warnung vor Hürden für Photovoltaik auf Autohäusern

Von Nick Luhmann 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Neue Regeln bremsen Investitionen des Kfz-Gewerbes in die Energiewende, fürchtet der ZDK. Durch die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetztes (EEG) werden Investitionen der Autohäuser in Solarenergie erschwert.

Photovoltaikanlagen sind vor allem für Kfz-Betriebe mit Blick auf Ladeangebote für E-Autos interessant. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Photovoltaikanlagen sind vor allem für Kfz-Betriebe mit Blick auf Ladeangebote für E-Autos interessant.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kritisiert die am Mittwoch (29. Juli) vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027). Diese setzt aus Sicht des ZDK die falschen Anreize: Statt Investitionen in Photovoltaikanlagen auf Gewerbedächern zu erleichtern, macht sie diese für viele mittelständische Autohäuser wirtschaftlich unattraktiver.

Autohäuser verfügen über große Dachflächen, einen hohen Eigenverbrauch und zunehmend über Ladeinfrastruktur. Viele Betriebe investieren in Schnellladesäulen und Batteriespeicher, um selbst erzeugten Solarstrom für Kunden und Mitarbeiter effizient zu nutzen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und der Ladeinfrastruktur – vorausgesetzt, Investitionen bleiben wirtschaftlich kalkulierbar.

Energiewende wird erschwert

„Das Kfz-Gewerbe will die Energiewende aktiv mitgestalten. Unsere Betriebe möchten in Photovoltaik, Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur investieren. Dafür brauchen sie verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen. Wer den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen will, darf Investitionen auf Gewerbedächern nicht durch zusätzliche Komplexität und unsichere Erlöse ausbremsen“, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.

Die EEG-Novelle sieht unter anderem eine schrittweise verpflichtende Direktvermarktung für neue Photovoltaikanlagen sowie zusätzliche Anforderungen an Mess- und Steuerungstechnik vor. Gleichzeitig entfallen bewährte Fördermechanismen für Volleinspeiseanlagen. Das erhöht den Aufwand, verschlechtert die Wirtschaftlichkeit vieler Anlagen und mindert so die Planungssicherheit für investitionsbereite Betriebe.

ZDK: Erst Lösungen, dann neue Pflichten

Der ZDK fordert einfache und bezahlbare Direktvermarktungsmodelle, mittelstandsgerechte Bagatellgrenzen, praxistaugliche technische Anforderungen und ausreichende Übergangsfristen. Neue Pflichten sollten erst greifen, wenn entsprechende Lösungen flächendeckend verfügbar und wirtschaftlich tragfähig sind.

Konkrete Verbesserungsvorschläge hat der ZDK bereits an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) übermittelt. Der ZDK wirbt dafür, die Belange des Kfz-Gewerbes im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen und die Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaik mittelstandsgerecht auszugestalten.

Positiv bewertet der ZDK dagegen das ebenfalls vom Bundeskabinett beschlossene Netzanschlusspaket. Schnellere und digitale Netzanschlussverfahren erleichtern Investitionen in Photovoltaik und Ladeinfrastruktur. „Autohäuser wollen Teil der Energiewende sein. Die Politik sollte dieses Engagement fördern statt ausbremsen“, so Peckruhn.

(ID:50913957)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung