Testen im Autohaus Was, wenn er positiv ist?

Von Doris Pfaff

Laut der geänderten Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mindestens zweimal wöchentlich einen kostenlosen Corona-Schnell- oder -Selbsttest anbieten. Worauf sie dabei achten sollten.

Unternehmer müssen ihren Mitarbeitern Coronatests zur Verfügung stellen.
Unternehmer müssen ihren Mitarbeitern Coronatests zur Verfügung stellen.
(Bild: Pfaff/»kfz-betrieb«)

Was die Corona-Testpflicht konkret für die Kfz-Unternehmer bedeutet, hat die Abteilung Betriebs-, Volkswirtschaft und Fabrikate des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) herausgearbeitet.

Wer erhält das Angebot und wie oft?