Testen im Autohaus
Was, wenn er positiv ist?
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Laut der geänderten Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mindestens zweimal wöchentlich einen kostenlosen Corona-Schnell- oder -Selbsttest anbieten. Worauf sie dabei achten sollten.
(Bild: Pfaff/»kfz-betrieb«)
Was die Corona-Testpflicht konkret für die Kfz-Unternehmer bedeutet, hat die Abteilung Betriebs-, Volkswirtschaft und Fabrikate des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) herausgearbeitet.
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