Wenn der Chef plötzlich stirbt: Handlungsfähig bleiben

Harald Czycholl

Schon eine geordnete Nachfolge stellt für mittelständische Unternehmer eine Herausforderung dar. Doch was muss getan werden, um handlungsfähig zu bleiben, wenn der Betriebsinhaber plötzlich verstirbt?

Jeder Unternehmer sollte auch für Notfälle vorgesorgt haben.
Jeder Unternehmer sollte auch für Notfälle vorgesorgt haben.
(Bild: © sudok1 - stock.adobe.com)

Er brach alleine zu einer Skitour in den Walliser Alpen auf und kehrte nicht zurück: Als Karl-Erivan Haub, Chef der Tengelmann-Gruppe und damit Eigentümer von Unternehmen wie dem Textildiscounter Kik oder der Baumarktkette Obi, im April 2018 spurlos verschwand, war das nicht nur ein Schock für seine Angehörigen. Auch das Unternehmen wurde vom Verschwinden des Patriarchen kalt erwischt. Haub wurde zwar noch nicht offiziell für tot erklärt, doch der Streit um seine Nachfolge hat die Familie entzweit.

Der Fall Haub zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig Nachfolgeregelungen zu treffen. Doch die Mehrheit der Unternehmer hierzulande bewegt sich auf dünnem Eis und ist unvorbereitet. Menschlich ist das durchaus verständlich, denn niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Ableben. Besonders Unternehmer, in deren Lebenswerk viel Herzblut steckt, würden sich mit den Planungen für den Fall der Fälle schwertun, sagt Stefan Heidbreder, Geschäftsführer der Stiftung Familienunternehmen. Zumal es den Automatismus, dass die Kinder irgendwann den Betrieb übernehmen, nicht mehr gibt.