:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1786600/1786688/original.jpg)
WLTP: Ein Kürzel sorgt für Unmut
Das Verfahren „Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“, so lautet das Begriffsungetüm hinter der Abkürzung WLTP, bringt Nutzfahrzeugbetriebe derzeit besonders ins Schwitzen – Aufbauten erschweren die Zulassung.

WLTP ist ein weltweit einheitliches Messverfahren zur Ermittlung der Schadstoff- und CO2-Emissionen sowie des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs. Zur Übernahme des neuen Prüfverfahrens in das Typgenehmigungsverfahren wurde die Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 erlassen.
Sie fordert Fahrzeugbauer und OEMs zu einem einvernehmlichen, kreativen und intelligenten Handeln heraus. Sie teilt die Fahrzeuge in sogenannte Road-Load-Matrix-Familien ein, also Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Abmessungen, ihres Gewichts und ihrer Motorleistung einen sehr ähnlichen CO2-Ausstoß haben. Wie die Verantwortlichkeiten aufgeteilt sind, weiß Karsten Mathies vom TÜV Hessen: „Der Fahrgestell- bzw. Motorhersteller ist verantwortlich für die Schadstoffemissionen beim WLTP-Test und den ‚Real Driving Emissions‘ (RDE) sowie für Nachprüfungen der Emissionen bei Kundenfahrzeugen. Er muss dem Aufbauhersteller ein Berechnungsprogramm für CO2-Emissionen zur Verfügung stellen. Außerdem gibt er die Fahrwiderstandsgrenzen vor – sowohl in der Homologation als auch in Aufbauleitfäden.“
Jetzt mit Monatsabo Digital alles lesen:
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen
Weitere Angebote erkunden