Ausgesetzte Insolvenzanzeigepflicht Worauf Kfz-Unternehmer in der Krise achten sollten

Von Doris Pfaff

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Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für die Betriebe abzumildern, hat die Bundesregierung die ausgesetzte Insolvenzanzeigepflicht für Unternehmen nochmals verlängert. Worauf es für Kfz-Betriebe ankommt, erklärt die ZDK-Abteilung Betriebswirtschaft.

In der aktuellen Krise kommt es mehr denn je darauf an, die Zahlen des Betriebs genau im Blick zu haben, rät die ZDK-Abteilung Betriebswirtschaft.
In der aktuellen Krise kommt es mehr denn je darauf an, die Zahlen des Betriebs genau im Blick zu haben, rät die ZDK-Abteilung Betriebswirtschaft.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Wenn an sich gesunde Betriebe pandemiebedingt in finanzielle Schieflage geraten sind, müssen sie eine drohende Insolvenz nicht anzeigen. Die ausgesetzte Insolvenzanzeigepflicht wurde erneut verlängert – vorerst bis zum 30. April. Eigentlich sieht die Anzeigepflicht eine Frist von drei Wochen vor, in denen Unternehmer ihre Schieflage anzeigen müssen.

Diese nun ausgesetzte Anzeigepflicht dürfen aber nur die Unternehmen in Anspruch nehmen, die nicht schon vor der Coronakrise in finanziellen Schwierigkeiten steckten. Zudem müssen sie rechtzeitig bis 28. Februar einen aussichtsreichen Antrag auf staatliche Hilfsleistungen gestellt haben.