Würzburger Karosserie- und Schadenstage: Es ging ums Geld
Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage Ende März haben in diesem Jahr das Geld ins Auge gefasst – und zwar das Geld, das K&L-Betriebe über die Stundenverrechnungssätze verdienen können.

Versicherungen und Schadensteuerer heben die vereinbarten Stundenverrechnungsätze in der Regel nur marginal an und versuchen zudem, diese Sätze auch im Haftpflichtfall anzuwenden beziehungsweise ortsübliche Verrechnungssätze anzusetzen. Reparaturbetrieben reicht das nicht – sie müssen Geld verdienen. In diesem Spannungsfeld siedelten die Fachzeitschriften »Fahrzeug+Karosserie« und »kfz-betrieb« Ende März die Themen der diesjährigen Würzburger Karosserie- und Schadenstage (WKST) im Vogel Convention Center an.
Gleich zu Beginn der Veranstaltung führte Dirk Barfs, Präsident des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK), aus, dass von allen Seiten immer bessere Ausrüstung und kompetentere Mitarbeiter erwartet würden. Dies treffe nicht nur auf die Werkstätten zu, sondern eben auch auf Sachverständige. „Das kostet Geld, und das müssen die an der Unfallschadenabwicklung Beteiligten erst einmal verdienen“, erklärte Barfs. Er bemängelte dass die negative Preistreiberei zum Teil von den Fahrzeugherstellern verursacht würde, weil die schon frisch auf den Markt gekommene Modelle mit großen Nachlässen anbieten würde. Einem Kunden sei es nicht zu vermitteln, dass sich das Rabattthema dann im Service.und bei der Reparatur nicht einfach fortsetzen lasse.
Auch Peter Börner, Präsident des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik e. V. (ZKF), plagen Sorgen, wenn es um das Einkommen seiner Mitgliedsbetriebe geht: „Wenn ich in den aktuellen Branchenbericht schaue, wird mir Angst und Bange.“ Es gebe jedes Jahr Verschiebungen in der Form, dass die Leistung der Lieferanten (beispielsweise Lack und Teile) steige und die Leistung des Handwerks an Boden verliere. Er erklärte, dass der durchschnittliche Ebitda (Gewinn vor Steuern, Investitionen und Abschreibungen) derzeit bei 5,4 Prozent liege. Dieser Ebitda ergebe sich bei einer durchschnittlichen Leistung von 140.000 Euro pro produktiven Mitarbeiter. Dabei müsse man sehen, dass man für zehn produktive Mitarbeiter nahezu fünf unproduktive Mitarbeiter benötige. Dieses Missverhältnis werde in erster Linie durch Versicherungen und Schadensteuerer verursacht, weil die einen Teil ihrer administrativen Aufgaben auf die Werkstätten abwälzen würden. Zudem sieht Börner im größeren Handelsanteil pro Arbeitsauftrag Gefahren. Denn es gebe Versicherungen, die versuchten, an das Ersatzteilvolumen heranzukommen. „Ich kann die Betriebe nur deutlich warnen, darüber überhaupt nachzudenken“, so Börner. Letztlich ginge es den Versicherern nur darum, auch von diesem Renditekuchen noch etwas abzubekommen.
BGH zum Verrechnungssatz
Dr. Oliver Klein, Richter im VI Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH), ging auf die Verkehrsunfallschadenrechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung des Stundenverrechnungssatzes ein. Er machte die Vorgehensweise des BGH an einem konkreten Beispiel klar. Hier hatte ein Geschädigter einen Schaden fiktiv abgerechnet und vom leistungspflichtigen Versicherer nur einen Teil der Arbeitskosten ersetzt bekommen. Dieser Abzug geschah mit dem Verweis auf eine günstigere Werkstatt, in der der Stundenverrechnungssatz geringer ist, als der im Gutachten ausgewiesene. Die Klage des Geschädigten wurde vom BGH abgewiesen. Als Grundlage für seine Entscheidungen im Verkehrsunfallrecht dienen dem VI. Zivilsenat im Wesentlichen zwei Paragraphen: § 249 BGB und § 254 BGB – Schadenersatzrecht und Mitverschulden. Der Richter erläuterte Schritt für Schritt, wie der BGH zu seinem Urteil (VIZR65/18 NJW2019 852 vom 25.9.2018) gekommen ist.
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