Zum E-Prämien-Antragsstart ZDK fürchtet Haftungsrisiken für Händler

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Seit Dienstag können Privatkunden ihre E-Prämie für ihren im Jahr 2026 zugelassenen Neuwagen beantragen. Da der ZDK für den Handel Haftungsrisiken sieht, fordert er eine Klarstellung.

(Maks Lab - stock.adobe.com)
(Maks Lab - stock.adobe.com)

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt den Start des neuen E‑Auto‑Förderportals für Privatpersonen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUKN) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Kaufprämie komme zu einem Zeitpunkt, zu dem das Interesse an Elektrofahrzeugen – neu und gebraucht – deutlich steige und könne den Markt zusätzlich beleben.

Der ZDK fordert jedoch rasche Klarstellungen zu offenen Praxisfragen, um den Ablauf für Autohäuser und Kunden so einfach und bürokratiearm wie möglich zu gestalten. ZDK‑Präsident Thomas Peckruhn betont, dass Autohäuser die Förderung aktiv vermitteln, sich aber nicht als vollumfänglich prüfende Behörde für die Einkommens‑ und Förderkriterien der Antragsteller verstehen. Deshalb fordert der Verband eine einheitliche, rechtssichere Haftungsfreistellungsklausel, die bereits im digitalen Antragsprozess integriert wird und den Betrieben rechtliche Sicherheit gibt.

Klarstellung bei der Haltungsfrist nötig

Weiterhin fordert der ZDK, dass die im Portal vorgesehenen Regelungen möglichst handelsnah gestaltet werden. Dazu gehört insbesondere die Ausgestaltung der 36‑monatigen Mindesthaltedauer, für die der Verband klare Leitlinien für Sonderfälle wie wirtschaftlichen Totalschaden, Tod des Fahrzeughalters, Umzug ins Ausland oder eine vorzeitige Rückgabe ins Autohaus verlangt. Auch eine anteilige Rückzahlung bei vorzeitiger Veräußerung sollte so geregelt werden, dass sie für Betriebe und Kunden nachvollziehbar ist.

Zudem plädiert der ZDK für eine transparente, sich live aktualisierende Darstellung des verbleibenden Förderbudgets, damit Händler und Kunden die Förderung realistisch beurteilen können. Der Verband setzt auf einen engen Dialog mit BMUKN und BAFA, um Prozesse im laufenden Betrieb zügig anzupassen und verbleibende Unklarheiten rasch auszuräumen, damit die Beratung vor Ort verlässlich und ohne unnötigen Aufwand abläuft. Die Prämie sei aus Sicht des ZDK ein wichtiger Impuls für die private E‑Auto‑Nachfrage – vorausgesetzt, die Praxisregeln sind klar, rechtssicher und für den Handel belastbar gestaltet.

VAD bietet Kunden Hilfe beim Antrag an

Auch der VAD äußert sich zum Antragsstart und bieten Kunden Hilfe an. „Wir begrüßen es, dass die Prämie nun endlich startet. Wir werden Kaufinteressenten dabei gern helfen und den Antrag auf Wunsch für sie ausfüllen“, sagt Burkhard Weller, Präsident des VAD. Der Verband sei aber der Ansicht, dass es die Prämie nicht gebraucht hätte, um der Elektromobilität zum Erfolg zu verhelfen.

Kunden müssen zunächst ein BundID-Konto einrichten

Für den Förderantrag ist ein BundID‑Konto nötig, das über id.bund.de mit dem Online‑Ausweis (Personalausweis mit NFC) oder einem Elster‑Zertifikat freigeschaltet wird. Dann können sie dort die erforderlichen Unterlagen (Steuerbescheinigungen, Kaufvertrag, Zulassungsbescheid etc.) hochladen. Die E-Prämie kann ausschließlich digital beantragt werden.

Informationen rund zur E-Prämie und zum Antragsportal .

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