Änderungen für den Kfz-Handel ZDK warnt vor geplanten Änderungen bei Garantiezusagen
Autohäusern droht neues Ungemach: Geplante Änderungen bei der Versicherungssteuer könnten dazu führen, dass Autohändler zukünftig bei Garantiezusagen steuerrechtlich wie Versicherer behandelt werden.

Mit einem Beschwerdebrief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz reagierte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf geplante Änderungen im Versicherungsrecht, die der Verband als Bürokratiemonster bezeichnet. Demnach sollen Händler schon ab dem 1. Juli 2021 versicherungs- und umsatzsteuerrechtlich grundlegend anders behandelt werden als bisher.
Der ZDK bezieht sich auf eine Anordnung des Bundesfinanzministeriums (BMF) im Mai an die obersten Finanzbehörden der Länder. Das BMF begründet in dem Schreiben die Anordnung mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.11.2018.
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