Caravan- und Reisemobiltechnik ZKF forciert die Änderung der Meisterprüfungsverordnung

Von Nick Luhmann 2 min Lesedauer

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Die 2019 erlassene Meisterprüfungsverordnung brachte bereits viele wichtige Veränderungen mit. Allerdings berücksichtigte sie noch nicht die Caravan- und Reisemobiltechnik. Hier schärfte der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik nach.

Die komplexe Caravan- und Reisemobiltechnik wird nun auch in der Meisterprüfungsverordnung bedacht. (Bild:  K.Wenz|»F+K«)
Die komplexe Caravan- und Reisemobiltechnik wird nun auch in der Meisterprüfungsverordnung bedacht.
(Bild: K.Wenz|»F+K«)

Mit der Veröffentlichung am 14. März 2025 im Bundesgesetzblatt ist die Änderung der Meisterprüfungsverordnung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Kraft getreten. An dieser Änderung war der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) als zuständiger Berufsverband maßgeblich beteiligt. Laut ZKF ergänzt und modernisiert die Änderungsverordnung das Meisterprüfungsberufsbild und ist ein weiterer wesentlicher Schritt, um den Beruf für die Zukunft aufzustellen.

Bereits am 8. Mai 2023 wurde die neue Ausbildungsverordnung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Aufgrund des technologischen Wandels und der steigenden Zahl an Caravan- und Reisemobilen wurde neben der Modernisierung der etablierten Fachrichtungen Karosserieinstandhaltungstechnik und Karosserie- und Fahrzeugbautechnik eine völlig neue Fachrichtung geschaffen, die Caravan- und Reisemobiltechnik.

Partizipation aller Ausschüsse

Die im Jahr 2019 verordnete Meisterprüfungsverordnung war aus Sicht des ZKF modern und zukunftsweisend aufgebaut, berücksichtigte jedoch noch nicht jene Caravan- und Reisemobiltechnik. Hier setzte der Verband an und wollte für eine Änderung der Verordnung alle Meisterprüfungsausschüsse aus dem gesamten Bundesgebiet einbinden. Dafür lud der ZKF die Ausschüsse nach Münster ein, wo sich die Branchenvertreter zur geplanten Änderung äußern konnten. So wurden bei der Überführung der Caravan- und Reisemobiltechnik in die Meisterprüfungsverordnung die weiteren Wünsche oder Anregungen formuliert und bedacht.

Nach dieser Ideen-Sammlung bildete der ZKF im Frühjahr 2024 eine unabhängige Sachverständigengruppe aus Berufsspezialisten, welche die Inhalte der Caravan- und Reisemobiltechnik für die Meisterprüfungsverordnung erarbeitete. Im Spätsommer 2024 wurde dann die Änderung der Meisterprüfungsverordnung beantragt und am 11. März 2025 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen. Die Veröffentlichung folgte dann am 14. März 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I, Nr. 79).

Der ZKF äußert sich sehr erfreut darüber, dass die Überführung der Caravan- und Reisemobiltechnik in die Meisterprüfungsverordnung in so kurzer Zeit gelungen ist. Zudem kündigte der Verband an, zeitnah eine Informationsveranstaltung abzuhalten, um die Inhalte sowie Änderungen der Meisterprüfungsverordnung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk im Detail vorzustellen.

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