Die Banken bereiten sich aktuell darauf vor, die europaweiten neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel IV) umzusetzen. Darauf weist der ZDK hin. Bald werden auch die Autohäuser und Kfz-Werkstätten die Auswirkungen bei der Kreditvergabe spüren.
Die geplante Neuregelung durch „Basel IV“ zur Eigenkapitalhinterlegung von Banken wird vor allem kleineren Betrieben den Zugang zu Krediten erschweren.
Die Änderungen im Kreditwesen werden aktuell vorbereitet. Sie basieren auf den geplanten Neuregelungen durch „Basel IV“ zur Eigenkapitalhinterlegung von Banken. Die Europäische Kommission will bis Mitte des Jahres einen Gesetzesentwurf vorlegen. Gelten sollen die Bestimmungen ab Januar 2023; bis zum Jahr 2028 sollen noch Übergangsregelungen angewendet werden.
Mit „Basel IV“ werde sich laut Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die Bankenregulatorik in der EU verschärfen. Banken werden zukünftig ihr Eigenkapital erhöhen müssen.
Finanzexperten gehen davon aus, dass sich das auch auf Unternehmen auswirken wird, weil sich die Kreditkonditionen verschlechtern. „Bald werden auch die Autohäuser und Kfz-Werkstätten die Auswirkungen, die diese Anforderungen an die Banken stellen, in ihrem Finanzierungsumfeld spüren“, sagt Ellen Schmidt von der ZDK-Abteilung Betriebswirtschaft.
Mit einem Merkblatt informiert der ZDK seine Mitglieder über die Umsetzung der neuen Eigenkapitalvorschriften. Dieses erläutert die Hintergründe der Reform und mögliche Konsequenzen für Autohäuser und Kfz-Werkstätten. Vor allem kleine und mittelständische Betriebe könnten die verschärften Kreditbedingungen besonders hart treffen.
Der ZDK rät deshalb, sich betriebswirtschaftlich weiterhin gut aufzustellen und das Eigenkapital zu stärken, sobald die Corona-Pandemie überwunden ist. Je nach Größe könnten Betriebe erwägen, nach alternativen Finanzierungsquellen zu suchen. Weitere Informationen dazu bietet der ZDK in seinem Mitgliederbereich.
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Stand vom 15.04.2021
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