Schon seit 2010 gibt es Strafzölle, doch verringert haben sich die Dumping-Praktiken seither offenbar nicht. Deshalb hat die EU-Kommission nun einen endgültigen AD-Zoll festgelegt. Räderhersteller aus Marokko sind von ähnlichen Maßnahmen betroffen.
Die EU-Kommission hat einen endgültigen Antidumping-Zoll von 22,3 Prozent für alle Hersteller aus China festgesetzt.
(Bild: Wehner – »kfz-betrieb«)
Die EU-Kommission hat endgültige Antidumping-Zölle für bestimmte Fahrzeugräder aus Aluminium festgelegt, meldet der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (BRV) in einer Information an seine Mitglieder, die »kfz-betrieb« vorliegt. Betroffen sind Importe aus China und Marokko.
Nachdem für Importe aus Marokko bereits am 15. Juli 2022 vorläufige AD-Zölle erlassen wurden, wurden diese mit der neuen Verordnung nun endgültig festgelegt. Die Strafzahlungen betragen 9,0 Prozent für Räder des Unternehmens „HANDS 8 S.A.“ und für alle andern Hersteller 17,5 Prozent, jeweils bezogen auf den Netto-Wert der Waren.
Für die Importe aus China wurden bereits erstmals 2010 AD-Zölle erlassen und bis zum 25. Januar 2023 verlängert. Auf Antrag des Verbandes der europäischen Räderhersteller EUWA wurde nun von der EU-Kommission ein endgültiger AD-Zoll von 22,3 Prozent für alle Hersteller aus China festgesetzt. Die Durchführungsverordnungen treten mit ihrer Veröffentlichung unmittelbar in Kraft.
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Stand vom 15.04.2021
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