Recht auf Reparatur Lässt sich das Risiko für den Handel noch abwenden?

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Droht dem Handel mit älteren Gebrauchtwagen die Haftungsfalle? Der Bundesrat hat den ersten Gesetzentwurf zur EU-Richtlinie „Right to Repair“ an die Bundesregierung zurückgegeben. Das Kfz-Gewerbe fordert eine Anpassung.

Können Reparaturen an einer Baugruppe in Zukunft die Garantie für das gesamte Fahrzeug verlängern? Das befürchtet das Kfz-Gewerbe beim „Recht auf Reparatur“.(Bild:  Rosenow – VCG)
Können Reparaturen an einer Baugruppe in Zukunft die Garantie für das gesamte Fahrzeug verlängern? Das befürchtet das Kfz-Gewerbe beim „Recht auf Reparatur“.
(Bild: Rosenow – VCG)

Steht der Handel mit älteren Gebrauchtwagen vor dem Aus? Dies befürchten ZDK und BVfK – sollten die EU-Vorgaben zum „Recht auf Reparatur“ wie im ersten Gesetzentwurf von der Bundesregierung umgesetzt werden.

Das Kfz-Gewerbe konnte zwar den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates zwischenzeitlich von seiner Sicht überzeugen. Der Bundesrat hat diese Vorlage jedoch ohne Änderungswunsch an die Bundesregierung zurückgegeben. Im nächsten Schritt kann der Entwurf in den Bundestag gehen. Doch noch hofft das Kfz-Gewerbe auf Einsicht in der Politik.