KBA-Statistik zu Leichtkrafträdern B-196-Führerschein wird beliebter

Von Nick Luhmann 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Das Interesse von Autofahrern an dem B-196-Führerschein steigt: Mit einer Nachschulung können sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren. In Süddeutschland und Hessen ist das besonders beliebt.

Leichtkrafträder werden beliebter. Autofahrer können seit 2020 durch eine Nachschulung den Führerschein B 196 erwerben. (Bild:  Yamaha)
Leichtkrafträder werden beliebter. Autofahrer können seit 2020 durch eine Nachschulung den Führerschein B 196 erwerben.
(Bild: Yamaha)

Das Fahren eines Leichtkraftrades mit dem Autoführerschein wird beliebter. Der seit drei Jahren geltende Führerschein B 196 für Leichtkrafträder wird in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern besonders häufig genutzt: Nach Daten des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gelten die drei Bundesländer als „das Führungstrio mit B 196“.

Hessen rangiert dabei mit 530 Berechtigten pro 100.000 Einwohner auf dem dritten Platz. Insgesamt gibt es laut KBA 16.322 derartige neue Führerscheine für Leichtkrafträder.

Jürgen Karpinski, Präsident des Kfz-Landesverbands Hessen, sagte, der motorisierte Individualverkehr auf zwei Rädern zeige deutliche Aufwärtstendenzen, für die diese Führerschein-Neuregelung stark Impulse gegeben habe.

Im vergangenen Jahr habe es bei den Neuzulassungen für Motorräder und Kraftroller in Hessen eine Steigerung um 35,6 Prozent auf 20.796 Verkäufe gegeben. Das Segment der 125er habe fast ein Drittel erreicht, so Karpinski. In den ersten beiden Monaten des laufenden Jahres seien bereits rund 400 neue Leichtkrafträder erstmals zugelassen worden, ein Plus von rund zwölf Prozent.

Zum Hintergrund: Seit Januar 2020 können Inhaber einer Fahrerlaubnis für die Klasse B mit einer theoretischen und praktischen Schulung die Berechtigung zum Führen eines Leichtkraftrades mit nicht mehr als 11 kW Leistung und 125 ccm Hubraum bzw. Elektroantrieb erwerben. Diese Berechtigung wird im Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B eingetragen – daher die Bezeichnung „B 196“.

(ID:49309233)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung