Bentley muss Modekollektion beschränken

Autor / Redakteur: dpa / Andreas Grimm

In Großbritannien ist nach zwei Jahrzehnten ein Rechtsstreit um den Markennamen Bentley zu Lasten des Autobauers beendet worden. Ein gleichnamiger Texilhersteller war gegen Bentley Motors vorgegangen. Der Autobauer zeigte sich scheinbar alles andere als „very british“.

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Bentley: Größte Nachfrage in den den USA und China.
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(Foto: Bentley)

Die VW-Tochter Bentley darf in Großbritannien ihre Kleidung nicht mehr unter ihrem Namen vertreiben. Ein Londoner Gericht gab am Freitag einer Klage des Familienunternehmens Bentley Clothing statt, das den Autobauer wegen eines Verstoßes gegen Namensrechte verklagt hatte. Außerdem darf der Hersteller künftig nur noch Jacken, Seidenkrawatten, Kappen und Schals anbieten, aber keine andere Kleidung oder Kopfbedeckungen. Auch darf Bentley Motors sein bekanntes geflügeltes Logo in Verbindung mit dem Namen nicht mehr auf Kleidung nutzen.

Mit dem Urteil geht ein lange andauernder Rechtsstreit zu Ende. Bentley Clothing selbst existiert seit 1962 und wurde damals in London gegründet. Inzwischen ist der Sitz im britischen Textilzentrum Manchester. Den Namen „Bentley“ als Marke hatte sich das Unternehmen im Jahr 1982 schützen lassen, der Rechtsstreit hatte 1998 begonnen. Mit dem Autobauer hatte die Textilfirma außer der Namensgleichheit nie etwas zu tun, wie sie auch auf ihrer Webseite prominent betont.

Bentley Clothing vertreibt, wie der Name schon sagt, seit 1962 verschiedene Kleidungsstücke, meist im sportlichen Look.
Bentley Clothing vertreibt, wie der Name schon sagt, seit 1962 verschiedene Kleidungsstücke, meist im sportlichen Look.
(Bild: Bentley Clothing)

In seinem Urteilsspruch kritisierte Richter Richard Hacon einen dauerhaften Eingriff in die Rechte des Mode-Unternehmens. Der Autobauer habe versucht, die Markenrechte der Bekleidungsfirma streichen zu lassen.

Bentley-Clothing-Chef Chris Lees begrüßte den Ausgang des Verfahrens. „Es war ruinös, finanziell wie emotional, und die heutige Entscheidung ist eine große Erleichterung.“ Nach Angaben seiner Anwälte könnten auf den Autobauer nun Schadenersatzforderungen zukommen. Außerdem müsse die VW-Tochter alle Kleidungsstücke, die gegen die Namensrechte verstoßen, aushändigen oder zerstören.

Bentley Motors zeigte sich enttäuscht und erwägt einen Einspruch gegen die Entscheidung. „Wir verkaufen seit mehr als 30 Jahren Kleidung im Vereinigten Königreich, und zu keinem Zeitpunkt gab es irgendeinen Beweis für eine Verwechslung mit dem Warenzeichen eines anderen Unternehmens“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Er betonte, der Richterspruch beziehe sich nur auf Großbritannien.

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