Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg Branche fordert beim „Recht auf Reparatur“ weiter eine praxisnahe Umsetzung

Von Nick Luhmann 2 min Lesedauer

Das Kfz-Gewerbe lässt in Sachen „Recht auf Reparatur“ bei der Politik nicht locker. Bei einem Treffen im Stuttgarter Landtag warnten Branchenvertreter vor den Folgen für Verbraucher und Kunden.

Treffen im Landtag: (v. l.) Winfried Mack (MdL), Carl Christian Hirsch (MdL), Christian Reher, Thomas Dörflinger (MdL), Carsten Beuß, Julia Cabanis, Tobis Vogt (MdL), Reiner Äckerle und Dennis Vogt.(Bild:  Hannes Griepentrog)
Treffen im Landtag: (v. l.) Winfried Mack (MdL), Carl Christian Hirsch (MdL), Christian Reher, Thomas Dörflinger (MdL), Carsten Beuß, Julia Cabanis, Tobis Vogt (MdL), Reiner Äckerle und Dennis Vogt.
(Bild: Hannes Griepentrog)

Das geplante „Recht auf Reparatur“ der Europäischen Union stellt das Kfz-Gewerbe vor erhebliche praktische Herausforderungen. Bei einem Austausch im Landtag von Baden-Württemberg haben Vertreter der Branche und der Politik Ende Juni über die nationale Umsetzung und deren Folgen für Betriebe, Handel und Kunden beraten.

Die Gesprächsrunde ging auf eine Initiative der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Region Stuttgart zurück. Teilnehmer aus der Politik waren unter anderem der CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Vogt (MdL), Staatssekretär Thomas Dörflinger (MdL) sowie die Europaabgeordnete Prof. Dr. Andrea Wechsler, die digital aus Brüssel zugeschaltet war.

Seitens des Kfz-Gewerbes nahmen Vertreter der Innung Region Stuttgart sowie des Landesverbands Baden-Württemberg teil, darunter der stellvertretende Obermeister Reiner Äckerle, Vorstandsmitglied Dennis Vogt und Geschäftsführer Christian Reher. Vom Landesverband waren Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß und Geschäftsführerin Julia Cabanis vertreten.

Im Mittelpunkt standen die konkreten Auswirkungen der europäischen Vorgaben auf die betriebliche Praxis. Christian Reher, Geschäftsführer der Innung Region Stuttgart, verwies dabei auf mögliche Belastungen für die Betriebe: „Die geplante Umsetzung birgt erhebliche Risiken, insbesondere mit Blick auf steigende Haftungsfragen.“

Branche fürchtet für den Handel einen Rückgang älterer Gebrauchtwagen

Auch strukturelle Effekte auf den Markt wurden thematisiert. Reiner Äckerle, stellvertretender Obermeister der Innung, betonte: „Ein Rückgang im Angebot älterer Gebrauchtfahrzeuge ist nicht auszuschließen.“

Diskutiert wurde zudem die wirtschaftliche Tragfähigkeit verpflichtender Reparaturangebote. Aus Sicht des Landesverbands machte Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß deutlich: „Gerade bei älteren Fahrzeugen stellt sich die Frage, ob Instandsetzungen noch in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen bleiben.“ In diesem Zusammenhang wurden auch mögliche Mehrbelastungen für Kunden angesprochen.

Gleichzeitig bestand Einigkeit über die grundsätzliche Zielrichtung des Vorhabens. Staatssekretär Thomas Dörflinger erklärte: „Verbraucherrechte zu stärken ist richtig. Entscheidend ist jedoch eine praxistaugliche Umsetzung, die die Betriebe nicht überfordert.“

Der Austausch wurde von den Beteiligten als konstruktiv bewertet und diente dazu, Positionen zu bündeln und Lösungsansätze auszuloten. Ziel bleibe eine ausgewogene Umsetzung des „Rechts auf Reparatur“, die sowohl den Interessen der Betriebe als auch denen der Kunden gerecht wird.

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