Digitale Fahrzeugzulassung Bund macht Weg frei für den Start

Von Doris Pfaff

Im September 2023 soll die digitale Fahrzeugzulassung auch für Autohändler möglich sein. Durch eine Änderung der Zulassungsverordnung hat das Bundeskabinett nun dafür den Weg frei gemacht. Der VDIK begrüßte diesen Schritt.

Die Zulassung von Autos via Internet soll deutlich vorankommen. Mit einer Änderung der Zulassungsverordnung machte der Bund nun den Weg dafür frei.
Die Zulassung von Autos via Internet soll deutlich vorankommen. Mit einer Änderung der Zulassungsverordnung machte der Bund nun den Weg dafür frei.
(Bild: ProMotor)

Mit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist der Weg für die digitale Fahrzeugzulassung frei: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (15. Februar 2023) eine entsprechende Änderung beschlossen.

Damit soll die digitale Fahrzeugzulassung deutlich erleichtert und auch für Großkunden nutzbar werden. Eigentlich hatte das Bundesverkehrsministerium den Start für Mai dieses Jahres vorgesehen, aber wegen fehlender Voraussetzungen auf den September verschoben. Mit der Änderung der Zulassungsverordnung dürfte eine Hürde mehr genommen worden sein.

Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßte die Änderungen und hofft damit auf Erleichterungen für die Autohäuser, die künftig ihre Fahrzeuge und die der Kunden selbst vollständig digital zulassen können.

VDIK-Präsident Reinhard Zirpel sagte: „Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts sollte die digitale Fahrzeugzulassung in Deutschland nun endlich in der Breite ausgerollt werden. Das wird auch höchste Zeit. Denn gerade der Autohandel und die Flottenkunden hoffen seit Jahren darauf, dass auch sie Fahrzeuge digital zulassen können. In der Coronakrise hatte die Schließung der Zulassungsstellen den Autohandel vor große Probleme gestellt. Die Defizite bei der digitalen Fahrzeugzulassung wurden schonungslos offengelegt.“

Der VDIK hat das Bundesverkehrsministerium und die Länder gemeinsam mit anderen Verbänden und Unternehmen in den vergangenen Jahren bei der Entwicklung der zentralen Großkundenschnittstelle intensiv unterstützt. Die Großkundenschnittstelle belasse die Hoheit über die Zulassung unverändert bei den örtlichen Zulassungsstellen und erfülle gleichzeitig die Erwartung an eine moderne Verwaltung, so der VDIK. Dazu zähle auch die Möglichkeit der Tageszulassung, die für den Autohandel von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sei.

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