Corona-Schutzverordnungen Der Negativtest als Türöffner für den Autohandel

Von Doris Pfaff

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Wird aus Click and Meet ab Montag Click and Collect? Diese Frage stellen sich derzeit die meisten Kfz-Betriebe. Die Antwort darauf müssen die neuen Corona-Schutzverordnungen der Länder geben, die am Montag in Kraft treten. Die ersten Verordnungen liegen bereits vor.

Die Notbremse muss gezogen werden, wenn die Inzidenzzahlen entsprechend hoch sind. Das hatten Bund und Länder in ihrem gemeinsamen Beschluss vom Montag, 22. März, festgelegt. Aktuell passen die Landesregierungen ihre Corona-Schutzverordnungen an, die am kommenden Montag in Kraft treten. Für den Kfz-Handel hängt davon ab, ob die Betriebe ab kommenden Montag ihre Verkaufsflächen wieder absperren müssen oder weiterhin per Terminshopping oder Click and Meet Kunden ins Autohaus lassen dürfen.

NRW hat seine Schutzverordnung am Freitagmittag vorgelegt und für Überraschungen gesorgt. Wenn Kommunen für ein ausreichendes Testangebot sorgen, dürfen sie auch bei höheren Inzidenzen öffnen. Ansonsten greift die Notbremse. Das heißt, wenn die Inzidenzzahlen über 100 liegen, wird das Terminshopping zurückgenommen. Und: In NRW war bislang die landesweite Sieben-Tages-Inzidenz ausschlaggebend. Ab Montag gelten die regionalen Inzidenzwerte.

NRW will Notbremse mit negativem Test aufweichen

Für das Kfz-Gewerbe bedeutet das: Der stationäre Handel darf für Terminshopping in Kommunen geöffnet werden, deren Inzidenzwerte unter 100 liegen oder die ähnlich dem Tübinger Modellprojekt für ausreichend Testmöglichkeiten sorgen. Ein tagesaktueller Negativtest ist dann der Türöffner für den Einzelhandel.

Auch das Saarland hat bereits seine Verordnung vorgelegt und ist dafür in die Kritik geraten. Das Saarland will den Einzelhandel und die Außengastronomie probeweise öffnen für diejenigen, die einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.

Die Möglichkeiten für solche Modellprojekte sieht der Bund-Länder-Beschluss ausdrücklich vor. Das Interesse der Kommunen daran ist vor allem dort hoch, wo die Inzidenzzahlen jenseits der magischen 50 und sogar über 100 liegen. Beispielsweise auch in Baden-Württemberg, wo sich inzwischen Hunderte Kommunen für ein Modellprojekt beworben haben. Unter anderem auch die Region Stuttgart, deren Antrag auf Teilnahme an einem Modellprojekt von der Kfz-Innung Region Stuttgart unterstützt wird.

Die landesweiten Inzidenzzahlen sind in Baden-Württemberg wie nahezu überall in den vergangenen Tagen kräftig gestiegen und liegen über 100. Die Notbremse schwebt deshalb wie ein Damoklesschwert über dem Einzelhandel. Erst recht, wenn die Zahlen insgesamt so hoch sind, dass ein Jonglieren der Landesregierung mit regionaler und landesweiter Inzidenzzahl keinen Sinn macht.

Kommunen wollen Modellprojekte starten

Hier könnten Modellprojekte helfen, die Notbremse zu umgehen, sofern ausreichend Tests und eine entsprechende Strategie zur Verfügung stehen. In Tübingen haben Kunden die Möglichkeit, sich an mehreren Stellen in der Innenstadt von geschultem Personal testen zu lassen. Mit einem negativen Testergebnis dürfen sie dann an dem Tag den Einzelhandel, kulturelle Einrichtungen und sogar die Außengastronomie besuchen. Dabei müssen die Kontaktnachverfolgung und die Hygieneauflagen beachtet werden.

Die Corona-Schutzverordnung in Baden-Württemberg steht unter besonderem Druck, weil aufgrund eines Eilbeschlusses vom Oberlandesgericht die aktuelle Verordnung ab Montag für den Einzelhandel nicht mehr gültig ist. Das Gericht hatte wie zuvor schon die Oberverwaltungsgerichte im Saarland und in NRW die Corona-Schutzverordnung wegen Benachteiligung des Einzelhandels gegenüber einzelnen Branchen außer Kraft gesetzt.

Weil einige Branchen des Einzelhandels uneingeschränkt öffnen dürfen, sei eine Gleichbehandlung nicht gegeben, so das Gericht. Allerdings gab es der Landesregierung bis Montag Zeit, mit einer neuen Verordnung darauf zu reagieren. Baden-Württemberg will die neue Verordnung noch bis Sonntag vorlegen. Das Saarland hatte auf eine Nachbesserung verzichtet, NRW hatte sie innerhalb weniger Stunden angepasst.

Rheinland-Pfalz hatte aufgrund niedriger Inzidenzzahlen teilweise sogar uneingeschränkt den Einzelhandel geöffnet, dies aber bereits mit steigenden Zahlen zurückgenommen. Die Corona-Schutzverordnung gilt dort bis zum 11. April.

Bayern will erst verschärfen und nach Ostern lockern

Bayern hatte bereits angekündigt, nach Ostern die Beschränkungen für den Handel zu lockern. Ab dem 12. April sollen Läden für Kunden schon ab einer Inzidenz unter 100 öffnen dürfen, sofern Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können.

Eigentlich sieht das Öffnungskonzept von Bund und Ländern diesen Öffnungsschritt nur vor, wenn die zugrunde gelegten Inzidenzwerte unter 50 liegen. Aber bis dahin sollen die am vergangenen Montag beschlossenen Verschärfungen gelten und die Notbremse überall dort gezogen werden, wo das Infektionsgeschehen gestiegen ist.

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