Kfz-GVO EU hält aktuelle Verordnung für angemessen

Von Doris Pfaff

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Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse ihrer Evaluierung zur GVO vorgelegt. Die habe sich grundsätzlich bewährt. Was ab dem 1. Juni 2023 passiert, wenn die Kfz-GVO ausläuft, ist aber noch offen. Mit bösen Überraschungen rechnet der ZDK allerdings nicht.

Die Europäische Kommission hat den mit Spannung erwarteten Bericht zur Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) vorgelegt.
Die Europäische Kommission hat den mit Spannung erwarteten Bericht zur Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) vorgelegt.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Der erwartete Bericht aus Brüssel zur Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) liegt vor. Die Entscheidung aus dem Jahr 2010, die Vertikal-GVO auf den Automobilvertrieb anzuwenden, sei angemessen gewesen. Der Wettbewerb im Neufahrzeugvertrieb sei nach wie vor stark, bei Nutzfahrzeugen allerdings etwas weniger als bei Pkw, heißt es in dem Bericht.

Und: Anhaltspunkte für ein Marktversagen seien nicht erkennbar, und die Kfz-GVO sei weitgehend effektiv in unterschiedlichen Regulierungsbereichen. Das heißt, die 2010 in Kraft getretene Kfz-GVO hat sich grundsätzlich bewährt.