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Doch damit nicht genug, die Parteien liegen noch bei weiteren Punkten im Clinch: Sixt prangert an, der Unternehmer habe die „klare Absicht, ein Drohpotenzial im Falle einer Veröffentlichung in den Medien aufzubauen“. Dafür spreche beispielsweise die Rechnungsposition „Abstandszahlung für NDA“ in Höhe von 20.000 Euro. NDA steht für „Non Disclosure Agreement“ – zu Deutsch Vertraulichkeitsvereinbarung. Das sei nichts weiteres als eine Aufforderung, Schweigegeld zu zahlen, so Sixt, und für den Konzern völlig inakzeptabel. Als die Münchner eine solche Zahlung ablehnten, hätten sich van Rinsum und seine Geschäftspartnerin Monika Kindlein an den „Spiegel“ gewandt, der dann zuerst über den Fall berichtet hatte.
Van Rinsum bestätigte im Gespräch mit »kfz-betrieb« eine derartige Forderung. Er habe diesen Weg gewählt, da Sixt sich „unter falschen Voraussetzungen das Auto erschlichen“ habe. Als der Konzern wochenlang – van Rinsum spricht von 14 Wochen seit der Rückgabe des Autos am 25. August 2017 – nicht auf seine Forderungen eingegangen sei, habe er den Weg in die Öffentlichkeit gewählt, so der Unternehmer.
Weiter beschuldigte Sixt van Rinsum, das öffentliche Interesse an dem Fall nutzen zu wollen, um sich und sein Unternehmen zu bereichern. So habe Sixt am 5. Dezember eine Rechnung über rund 185.000 Euro netto für die Schadensregulierung samt Kauf des gebrauchten Model X erhalten. Diese Summe liegt deutlich über dem Neupreis für das Fahrzeug. Außerdem habe van Rinsum erneut eine „Abstandszahlung für NDA“ in Höhe von 20.000 Euro gefordert. Beide Summen will Sixt nicht bezahlen.
Vermieter bestätigt Forderungen
Van Rinsum erklärt jenes Detail folgendermaßen: Er habe tatsächlich zwei Rechnungen an Sixt geschickt, mit der Bitte, eine davon zu begleichen. Dabei habe er dem Konzern verschiedene Optionen gelassen: Die eine Rechnung sah vor, dass Sixt van Rinsum das Model X zu einem bestimmten Preis abkauft. In der anderen Rechnung forderte er sämtliche Kosten für Gutachten, Reparatur, Ausfall von Vermiettagen und für den Folgeschaden am Antrieb. Außerdem seien in beiden Fällen Posten für Geheimhaltung – sprich „Abstandszahlung für NDA“ enthalten gewesen. Sixt habe ihm am 23. Oktober aber lediglich die Kosten für Gutachten und Reparatur kommentarlos erstattet.
Van Rinsum wies abschließend im Gespräch noch darauf hin, dass er eigentlich nicht Sixt, sondern Daimler als Hauptschuldigen in dem Fall sehe. Da der Hersteller aber weiter im Hintergrund bleibt, scheint eine Fortsetzung der Auseinandersetzung zwischen van Rinsum und Sixt vor Gericht praktisch unausweichlich.
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