FAQ für Werkstätten: Rechte und Ansprüche in der Corona-Krise

Von Doris S. Pfaff

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In Zeiten von Corona läuft es alles andere als rund. Die Kfz-Branche ist gebeutelt durch die Schließung der Verkaufsflächen. Es gibt Einschränkungen und Verzögerungen. Termingerecht zu agieren, ist nur schwer möglich. Worauf müssen Kfz-Werkstätten jetzt achten?

Die Corona-Krise sorgt für Verzögerungen in den Kfz-Werkstätten.(Bild:  ProMotor/Volz)
Die Corona-Krise sorgt für Verzögerungen in den Kfz-Werkstätten.
(Bild: ProMotor/Volz)

In den Werkstätten, wo der Betrieb grundsätzlich weiterlaufen darf, treten aktuell immer wieder die gleichen Fragen in Bezug auf Rechte und Ansprüche von Kunden auf. Es gibt Einschränkungen durch das Kontaktverbot. Es fehlen Mitarbeiter. Und Ersatzteile können oft nur mit Verzögerung geliefert werden. Termingerecht zu agieren, ist nur schwer möglich. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat einen Fragen- und Antworten-Katalog zusammengestellt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Welche Besonderheiten sollten Kfz-Werkstätten bei der Auftragsannahme in Zeiten der Corona-Epidemie berücksichtigen?

Kfz-Werkstätten sollten aufgrund der Corona-Epidemie vermehrt mit krankheitsbedingten Ausfällen des Personals sowie mit Verzögerungen bei der Belieferung mit Ersatzteilen rechnen. In der Folge können Verzögerungen im Betriebsablauf nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund dieser Unwägbarkeiten sollte daher vorerst von der Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine Abstand genommen werden.

Was tun, wenn es zu Verzögerungen bei einem Fertigstellungstermin kommt?

Bei Verzögerungen eines vereinbarten Fertigstellungstermins ist der Kunde gemäß Abschnitt III Nr. 4 der Kfz-Reparaturbedingungen sowie nach Maßgabe der §§ 157, 242 BGB unverzüglich über die Situation zu informieren.

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