OLG-Urteil FCA-Bank verliert im Streit um Bearbeitungsgebühren
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Seit sieben Jahren streitet der Fiat-Händlerverband mit der Herstellerbank um „Bearbeitungsgebühren“, die in Summe durchaus relevante Beträge für viele Händler ausgemacht haben. Jetzt muss die Bank den Klägern das Geld zurückerstatten.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat Mitte letzter Woche in drei Fällen das Erheben von Bearbeitungsgebühren durch die FCA-Bank bei ihren Vertragspartnern für nicht rechtens erklärt. Laut Prof. Tim Vogels von der Kanzlei Dr. Vogels Rechtsanwälte in Köln wurde die Herstellerbank dazu verurteilt, die von 2017 bis 2020 bezahlten Gebühren an die 53 Händler, die sich an der Klage beteiligt hatten, zurückzuzahlen.
Initiator des Verfahrens ist der Fiat-Händlerverband, der schon seit Langem die Praxis der Herstellerbank beklagt, den Händlern für die Finanzierung von Lagerfahrzeugen, Gebrauchtwagen und Leasingrückläufern neben den Zinsen einen weiteren Betrag für Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.
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