Der Umweltbonus für gebrauchte E-Autos wird für Kunden zunehmend attraktiver. Doch die Anträge dazu sind komplex. Um lange Bearbeitungszeiten, Fehler beim Beantragen und Ärger im Geschäft zu vermeiden, bietet die Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (TAK) für Autohändler ein Onlineseminar an.
Der Umweltbonus für E-Fahrzeuge muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
(Bild: BAFA)
Die TAK will Kfz-Betriebe, insbesondere Gebrauchtwagenverkäufer und Verkaufsleiter, in einem 90-minütige Seminar darin schulen, den Förderantrag für den Umweltbonus erfolgreich zu stellen. So sollen den Betrieben längere Bearbeitungszeiten beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie Ärger mit den Kunden erspart bleiben.
Die Beantragung des Umweltbonus für junge Gebrauchtwagen wurde in den vergangenen Monaten mehrfach angepasst. Sie ist recht komplex, aber sehr relevant für das Gebrauchtwagengeschäft. Daher haben die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und die Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (TAK) gemeinsam das Seminarangebot für Autohändler erarbeitet.
Im Mittelpunkt des Seminars steht der 2016 eingeführte Umweltbonus zur Förderung von E-Fahrzeugen. Dazu zählen die reinen Elektroautos (BEV), Plug-in-Hybride (PHEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV). Seit der Verdoppelung des Bundesanteils durch die Innovationsprämie ist der Absatz der E-Autos rasant gestiegen.
Mittlerweile gilt das Förderprogramm auch für junge Gebrauchtfahrzeuge. Damit Kunden die Förderung beim BAFA beantragen können, müssen allerdings bestimmte Vorgaben aus der Förderrichtlinie hinsichtlich Fahrzeugalter, Laufleistung und Verkaufspreis erfüllt sein.
Die Fahrzeugdetails liefert ein DAT-Gutachten, mit dem sich auch der Bruttolistenpreis ermitteln lässt. Diese Angaben müssen seit März gemacht werden, damit der Förderantrag bewilligt werden kann.
Im Onlineseminar sollen Händler erfahren, wie sie schon vorab die Preise kalkulieren können und was sie bei der Rechnung zum verkauften Auto beachten müssen. Denn wenn der Antrag eingereicht wurde, ist eine anschließende Korrektur der Rechnung seit Juni nicht mehr möglich. Darauf weist der ZDK hin.
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