Grundsteuerreform Frist für Grundsteuererklärung bis Ende Januar verlängert

Von Doris S. Pfaff

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Eine gute Nachricht für die Kfz-Betriebe: Statt Ende Oktober müssen sie die Grundsteuererklärung für ihre Grundstücke und Immobilien nun erst Ende Januar 2023 abgeben.

Die Frist zur Grundsteuererklärung wurde von den Finanzministern verlängert. Abgabeschluss für Eigentümer ist nun der 31. Januar 2023.(Bild:  Achter – »kfz-betrieb«)
Die Frist zur Grundsteuererklärung wurde von den Finanzministern verlängert. Abgabeschluss für Eigentümer ist nun der 31. Januar 2023.
(Bild: Achter – »kfz-betrieb«)

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder beschlossen und am Donnerstag mitgeteilt. Damit dürften viele Besitzer von Grundstücken und Immobilien aufatmen, auch Kfz-Betriebe.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung soll nun bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Eigentlich sollte die Frist Ende Oktober ablaufen. Das Bundesfinanzministerium hat für die Bearbeitung des Antrags einen Frage-Antwort-Katalog zusammengestellt.

Zum Hintergrund: Ab 2025 soll es eine neue Grundsteuer-Berechnung geben, fordert das Bundesverfassungsgericht. Denn die bisherigen Grundstückswerte, auf deren Basis die Finanzämter die Höhe der Grundsteuer einer Immobilie berechnen, seien völlig veraltet: Sie stammen in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935 und in Westdeutschland aus dem Jahr 1964.

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