Einstweilige Verfügung Gericht stoppt Autoabo von Jaguar Land Rover

Von Julia Mauritz

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Der Kronberger Importeur darf mit seinem Autoabo-Angebot in Deutschland in der geplanten Form vorerst nicht an den Start gehen. Das Landgericht Frankfurt hat der einstweiligen Verfügung des Händlerverbands entsprochen.

Im Heimatmarkt von Jaguar Land Rover können die Kunden Neuwagen bereits abonnieren, in Deutschland vorerst nicht.
Im Heimatmarkt von Jaguar Land Rover können die Kunden Neuwagen bereits abonnieren, in Deutschland vorerst nicht.
(Bild: Viktoria Hahn/»kfz-betrieb«)

Das Landgericht Frankfurt hat den Plänen von Jaguar Land Rover Deutschland (JLRD), sein Autoabo-Modell namens „Jaguar & Land Rover Subscribe“ hierzulande einzuführen, vorerst einen Strich durch die Rechnung gemacht. Mit Urteil vom 4. Juni (Aktenzeichen 20213-14 O 34/21) hat das Gericht der einstweiligen Verfügung entsprochen, die der Jaguar-Land-Rover-Händlerverband gegen den Importeur mit dem Hinweis auf eine Verletzung der Händlerrechte eingereicht hatte.

Der Kronberger Importeur darf mit sofortiger Wirkung keine Neuwagen am Handel vorbei an die Leasinggesellschaft ALD verkaufen, sofern diese im Rahmen eines Abomodells eingesetzt werden. Geplant war, dass die ALD die erworbenen Fahrzeuge an den Vermieter Fleetpool verleast, der das Abogeschäft operativ durchführen sollte.