Besitzstreit Geschenktes A5 Cabrio bleibt Eigentum

Von Andreas Grimm 2 min Lesedauer

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Eine Schenkung ist ein Rechtsvorgang, der sich nicht einseitig rückgängig machen lässt. Das gilt auch, wenn sich die Umstände der Schenkung ändern. Wird ein Auto zur Hochzeit verschenkt, bleibt es nach der Scheidung beim Beschenkten.

Wer ein Auto verschenkt, gibt damit auch das Eigentumsrecht ab.(Bild:  Ampnet - mit Google Gemini 3.1 bearbeitet)
Wer ein Auto verschenkt, gibt damit auch das Eigentumsrecht ab.
(Bild: Ampnet - mit Google Gemini 3.1 bearbeitet)

Liebe hält nicht immer, und manches Hochzeitsgeschenk bereut der Verlassene am Ende. So wie im Fall eines Ehepaares, bei dem der Mann seine Liebste auf einer Insel heiratete und ihr zur Hochzeit die Kennzeichen für das Auto in Papier eingewickelt überreichte. Schon gut zwei Jahre später lebte das Paar dauerhaft getrennt. Ein Grund, das Geschenk zurückzuholen, ist das aber nicht, urteilte nun das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 11 UF 940/25). Denn: Geschenkt ist geschenkt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Folgendes war passiert: Zurück von der Hochzeitsreise ließ die Frau auf der Zulassungsstelle ihren Namen in die Zulassungsbescheinigung Teil II eintragen. Kurz darauf holten Mann und Frau den letztlich streitgegenständlichen Pkw ab, wobei die Frau einen Schlüssel bekam und der Mann einen Zweitschlüssel behielt. Später wurde die Frau in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und schloss auf ihren Namen eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab.

Nach der Trennung gab die Frau den Pkw in eine Reparaturwerkstatt, der Ex-Mann holte den Wagen schließlich mit seinem Schlüssel ab und wollte ihn nicht mehr herausgeben. Die Frau beantragte im Anschluss die Herausgabe des Wagens, weil er ihr am Tag der Hochzeit geschenkt worden sei. Sie habe das Fahrzeug genutzt und sei Eigentümerin. Der Mann verweigerte dies, da er nur die Nutzung des Wagens als Geschäftswagen für die Firma geschenkt habe, bei der die Frau ebenfalls arbeitete, und nicht das Eigentum. Zudem sei die Schenkung mangels notarieller Beurkundung formunwirksam.

Das Gericht sah das anders. Die Argumentation des Mannes sei nicht glaubhaft. Zeugen hätten eindeutig Situationen geschildert, in denen der Antragsgegner angegeben habe, das Auto sei ein Geschenk für seine Frau anlässlich der Hochzeit gewesen. Dafür spreche schon die Tatsache, dass kurz danach der Name der Frau in den Fahrzeugbrief eingetragen worden sei. Es habe damit eine stillschweigende Übertragung des Eigentumsrechts stattgefunden.

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