AÜK Gesetzgeber gibt Kfz-Gewerbe grünes Licht
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Das AÜK-Projekt des Kfz-Gewerbes ist nun in trockenen Tüchern. Am Freitag veröffentlichte der Gesetzgeber die dazu nötige Rechtsverordnung. Pünktlich zum Stichtag konnte der ZDK außerdem rund 31.000 Kfz-Werkstätten melden, die zukünftig an der „Akkreditierten Überprüfung im Kfz-Gewerbe“ (AÜK) teilnehmen.

„Nachdem heute die 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, haben wir jetzt auf nationaler Ebene endlich die rechtliche Grundlage, auf die wir unser System stützen können“, freute sich ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk.
In der AÜK (Akkreditierte Überprüfung im Kfz-Gewerbe) sollen zukünftig alle amtlichen Prüfungen und Untersuchungen zusammengefasst werden, die in den anerkannten Werkstätten durchgeführt werden. Dazu gehören neben der Abgasuntersuchung (AU) auch die Sicherheitsprüfung (SP) und die Gasanlagenprüfung (GAP).
Bereits am Vortag war das Mammutprojekt des Kfz-Gewerbes in eine neue Phase getreten. Werner Steber, Geschäftsführer der ZDK-Abteilung Werkstatt und Technik, hatte zum Stichtag 1. Juli insgesamt rund 31.000 Betriebe bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkks) melden können, die ihre vertragliche Einbindung in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Bundesinnungsverbands (BIV) unterschrieben hatten.
Fast alle Kfz-Werkstätten wollen dabei sein
Steber zeigte sich sehr erleichtert über die Anzahl. Schließlich hatten Anfang des Jahres erst knapp 20.000 Betriebe ihre vertragliche Einbindung unterschrieben. „Insofern bin ich doch sehr zufrieden und allen dankbar, die mitgeholfen haben, das Ergebnis von 31.000 Betrieben zu erreichen“, so Steber. Gemeint sind damit vor allem die Innungen und Landesverbände, die die Betriebe unterstützt hatten. Damit wollen fast alle der insgesamt rund 35.000 im Verband organisierten Kfz-Werkstätten dabei sein.
Den 1. Juli als Stichtag und Abgabetermin einzuhalten, sei wichtig gewesen. Damit könne der weitere Zeitplan, um alle anerkannten Kfz-Werkstätten bis spätestens Ende dieses Jahres einbinden zu können, ebenfalls eingehalten werden. Zudem sei die Einbindungserklärung der wichtigste Schritt zum QMS-Beitritt gewesen.
Prüfer dürfen warten und instand halten
Mit der nun veröffentlichten Sammelverordnung steht jetzt auch der gesetzliche Rahmen. Denn die Verordnung enthält die für die Akkreditierung dringend erwartete Ergänzung, dass verantwortliche Personen zur Durchführung der amtlichen Untersuchungen/Prüfungen auch Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den „inspizierten“ Fahrzeugen durchführen dürfen.
Im Vorfeld zu dieser Formulierung hatte es noch Unstimmigkeiten mit einigen Überwachungsorganisationen gegeben, die aber später ausgeräumt werden konnten. Über die weiteren Details zur Verordnung oder eventuelle Änderungen wird der ZDK nach der Prüfung noch Stellung beziehen.
Zum Hintergrund: Der Verordnungsgeber will die Qualität der amtlichen Fahrzeugprüfungen auf ein neues Level heben. „Wir als deutsches Kfz-Gewerbe beantworten diese anspruchsvolle Forderung mit diesem neuen AÜK-Qualitätsmanagementsystem“, so Hülsdonk.
Unter Führung des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks sind die jeweiligen Landesverbände und die örtlich zuständigen Kfz-Innungen in Aufbau und Betrieb des AÜK-Systems eingebunden. „Jede Werkstatt muss diesem System beitreten, um dem Kunden auch in Zukunft diese hoheitlichen Überprüfungen anbieten und ihre Werkstattkompetenz unterstreichen zu können“, betont der Bundesinnungsmeister.
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Technikausschuss
AÜK im Fahrplan
Wie geht es weiter? Von den rund 31.000 Betrieben erfüllen fast 14.000 Betriebe bereits alle Qualitätsanforderungen. Nun gilt es auch die übrigen Kfz-Werkstätten dahin zu bringen. Hülsdonk: „Die restlichen Betriebe wollen wir jetzt möglichst schnell überprüfen, damit sie unter die Akkreditierung fallen und auch weiterhin die AU durchführen können“, so Hülsdonk.
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