Goldfingers Dienstwagen verliert die Zulassung

Autor / Redakteur: dpa/gr / Andreas Grimm

Auf der Düsseldorfer Königsallee blitzen einige Autos inzwischen zu arg. Umhüllt von Gold- oder Chromfolie können sie andere Autofahrer blenden. Dass jetzt wieder ein Auto stillgelegt wurde, ist kein Einzelfall und durchaus berechtigt, heißt es von Sachverständigen-Organisationen.

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Diese Goldfolierung findet bei der Polizei keine Gnade, dem Auto droht die Stilllegung.
Diese Goldfolierung findet bei der Polizei keine Gnade, dem Auto droht die Stilllegung.
(Bild: Polizei Düsseldorf)

Als die Polizisten das Auto fotografierten, spiegelten sich ihre Uniformen in den Seitentüren. Der 30-jährige Fahrer des mit Goldfolie überzogenen SUV war sich keiner Schuld bewusst, als sein außergewöhnliches Auto am Sonntag bei viel Sonnenschein in der Düsseldorfer City aus dem Verkehr gezogen wurde. Der Wagen „blendete bei entsprechendem Sonnenlicht deutlich“, teilte die Polizei am Montag mit. Das Goldmobil wurde sichergestellt, der Mann kassierte eine Anzeige.

Nicht der erste Fall von Glitzer-Tuning in Deutschland. Und dennoch lassen sich Fahrer immer wieder für viel Geld glänzende Folien aufziehen. „Solch eine Folierung kostet – wenn sie gut gemacht ist – 2.500 bis 3.000 Euro“, sagte Harald Schmidtke, Geschäftsführer des Verbands der Automobil-Tuner, der Deutschen Presse-Agentur. „Ob sie zulässig ist, wird ein Gutachter entscheiden müssen“, sagt Schmidtke. Wenn durch sie aber andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden, „ist das allerdings ein K.O.-Kriterium“.

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Tatsächlich hat die Düsseldorfer Polizei nach eigenen Angaben bereits einen Sachverständigen eingeschaltet. Der Fahrer des BMW X5 sagte laut der Behörde, ihm sei überhaupt nicht bewusst gewesen, was verändert worden sein könnte. Allerdings „wies der X5 auch dunkel lasierte Rückleuchten sowie eine manipulierte Abgasanlage auf“, so die Polizei. So schnell wird der Wagen damit nicht wieder auf der Straße rollen.

In Hamburg war das – zunächst – anders, als die Polizei im April den Fahrer eines goldfolierten Porsches stoppte und verwarnte. Die Beamten forderten den Mann auf, die Folie abzuziehen. Wenige Tage später wurde der 31-Jährige aber wieder mit dem Gold-Porsche gestoppt. Diesmal schleppte die Polizei den Luxuswagen ab.

Die Rechtslage: § 30 StVZO setzt Grenzen

Der TÜV Rheinland kennt das Phänomen. In einem ähnlichen Fall hatte ein Gericht den TÜV-Experten Thorsten Rechtien zurate gezogen. Ergebnis damals, nach ausführlichen Untersuchungen: Die Folierung war nicht zulässig. „Über den aktuellen Fall sagt das allerdings nichts aus“, so Rechtien. Hier müsse der Gutachter einzeln entscheiden. Grundsätzlich gelte Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Fahrzeuge müssen demnach „so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt“.

Von der KÜS heißt es dazu sogar: „Einigkeit herrscht darüber, dass komplett mit Chrom- oder Spiegelfolie beklebte Fahrzeuge eine Gefährdung darstellen können. Solche Oberflächen können Sonnenstrahlen oder das Licht, etwa von den Frontscheinwerfern entgegenkommender Autos, stark reflektieren.“ In diesen Fällen sei eine Verkehrsgefährdung nicht mehr auszuschließen. Auf kleineren Flächen wie Radkappen, Stoßstangen oder Zierleisten werde das Bekleben in der Regel aber toleriert.

Wer mit einer gefährlichen Beklebung erwischt wird, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, muss 50 Euro Bußgeld zahlen. Dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Und bei der Sicherstellung eines vollverklebten Fahrzeuges durch die Polizei können noch erhebliche Kosten für die Stilllegung und die Verbringung des Fahrzeuges entstehen. Die Bewertung des Gefährdungspotenzials werde im Einzelfall vorgenommen.

Tuning-Polizei in Düsseldorf

Problematisch beim Tuning ist längst nicht allein die Farb-Folierung, weshalb die Düsseldorfer Polizei schon vor mehr als einem Jahr die „AG Tuning“ gründete. Die Ermittler bremsen regelmäßig die „Auto-Poser“-Szene aus, die Wagen teilweise illegal tiefer legt, Motoren verändert oder unerlaubte Reifen aufzieht. An der Düsseldorfer Prachtstraße Königsallee – der „Kö“ – legen sich die Polizisten vor allem bei Sonnenschein und an Wochenenden auf die Lauer.

Die Kö zieht mit ihrem mondänen Charme offenbar Menschen an, die mit ihren Autos protzen wollen. Obwohl inzwischen bekannt ist, dass dort regelmäßig kontrolliert wird, fischte die Polizei am vergangenen Sonntag neben dem goldenen BMW zwischen 12.15 Uhr und 18.45 Uhr noch 37 weitere verdächtige Fahrzeuge heraus. Neben dem Glitzer-Gefährt wurden drei weitere Autos und ein Harley-Davidson-Motorrad sichergestellt. Darüber hinaus erhoben die Beamten 17 Verwarnungsgelder und schrieben 25 Ordnungswidrigkeitsanzeigen, wie die Polizei mitteilte.

Woher der 30-Jährige den Gold-BMW eigentlich hatte, konnten die Beamten vorerst nicht sagen. Eventuell habe er ihn nur ausgeliehen, so die Polizei.

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